Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt

Wichtige Hinweise zur Briefwahl und zum barrierefreien Wählen

- Erschienen am 16.08.2021 - Pressemitteilung 08/2021

Potsdam – Ab dieser Woche können alle Wahlberechtigten damit rechnen, ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl im Briefkasten vorzufinden. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich hier für gewöhnlich aufhalten. Wer im Land Brandenburg wählen gehen will, muss also hier in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen sein. Darüber informiert Landeswahlleiter Bruno Küpper: „Die Wählerverzeichnisse werden jetzt erstellt. Wer bis zum Stichtag 15. August 2021 in Brandenburg gemeldet ist, erhält seine Wahlbenachrichtigung ganz automatisch.“

Wer bis Ende August 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte unbedingt in seiner Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung nachfragen und prüfen, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Da der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nur bis Sonntag, den 5. September 2021, gestellt werden kann, sollte man das spätestens bis zum Freitag, den 3. September 2021, erledigen.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Ist das nicht der Fall, kann man sich bei der Gemeinde nach dem nächstgelegenen barrierefreien Wahllokal im Wahlkreis erkundigen. Mit einem Wahlschein, der bei der Wahlbehörde zu beantragen ist, kann man in diesem barrierefreien Wahllokal an der Wahl teilnehmen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl.

Für den schriftlichen Antrag von Briefwahlunterlagen kann der auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Wahlscheinantrag genutzt werden. Unabhängig davon können Briefwahlunterlagen auch per Brief, Fax, E-Mail oder persönlich, jedoch nicht telefonisch, bei der zuständigen Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde beantragt werden. Falls man sich schon im Urlaub befindet, kann auch die Urlaubsadresse angegeben werden, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen muss bis zum Freitag vor der Wahl (24. September 2021), 18 Uhr erfolgen. Bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag ist jedoch die Antragstellung noch am 26. September 2021 bis 15 Uhr in der eigenen Wahlbehörde möglich. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen. Die hierzu bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen auch bei der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde abholen.

Die Briefwahlunterlagen enthalten neben entsprechenden Erläuterungen zur Briefwahl den auf weißem Papier gedruckten Stimmzettel für die Bundestagswahl. Die Landeslisten der Parteien (sogenannte „Zweitstimme“ auf der rechten Seite des Stimmzettels) sind in blauer Farbe gedruckt, die Direktkandidierenden für den Wahlkreis (sogenannte „Erststimme“ auf der linken Seite) in schwarzer Farbe. Alle Stimmzettel für die zehn Brandenburger Wahlkreise 56 bis 65 stehen als Muster auf der Internetseite des Landeswahlleiters auf www.wahlen.brandenburg.de zur Verfügung.

Neben dem Stimmzettel enthalten die Briefwahlunterlagen einen blauen Stimmzettelumschlag, einen weißen Wahlschein mit der „Versicherung an Eides statt“ sowie einen hellroten Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr eingegangen sein, um für die Stimmenauszählung berücksichtigt zu werden. Deshalb sollten die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens am Donnerstag, den 23. September 2021, abgeschickt werden. In Deutschland erfolgt der Versand der Wahlbriefe über die Deutsche Post AG. Wird ein anderes Postunternehmen genutzt oder der Wahlbrief aus dem Ausland gesendet, muss er frankiert werden.

Blinde und sehbehinderte Menschen können mit einer Wahlschablone, in die der Stimmzettel eingelegt wird, an der Wahl teilnehmen. Die Stimmzettel sind für die Verwendung der Schablone mit einem ertastbaren Unterscheidungsmerkmal versehen. Dazu ist die obere rechte Ecke der Stimmzettel gekappt. Dieses Merkmal dient den Blinden und Sehbehinderten allein zur Orientierung für die richtige Einlage des Stimmzettels in die Stimmzettelschablone und lässt keinerlei Rückschlüsse auf das Wahlverhalten der wählenden Person zu. Damit wird allen Sehbehinderten die Möglichkeit zur eigenständigen und geheimen Wahl gegeben. Blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte erhalten diese Wahlschablone beim Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. (Straße der Jugend 114, 03046 Cottbus, E-Mail: bsvb@bsvb.de , Telefon: 0355-22549, Internet: http://www.bsvb.de/).

Am 26. September 2021 finden in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Teltow-Fläming ebenfalls Landratswahlen statt sowie in vier Brandenburger Städten und Gemeinden die Wahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Hierfür sind alle Personen wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet und im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wahlberechtigt sind neben den Deutschen auch die Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.