12 Parteien zu den Kommunalwahlen am 26.10.2003 zugelassen
- Erschienen am - PresemitteilungDer Landeswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. September 2003 für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass folgende Parteien im 15. Deutschen Bundestag oder 3. Landtag Brandenburg auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens einem im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten vertreten sind:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
- Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS),
- Freie Demokratische Partei (FDP),
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90),
- DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU).
Der Landeswahlausschuss stellte ferner fest, dass folgende weitere Vereinigungen für die Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003 als Partei gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Parteien anzuerkennen sind, die in der Reihenfolge der Anzeige ihrer Beteiligung an den Kommunalwahlen aufgeführt sind:
- FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (FAMILIE),
- Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill),
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
- Ökologisch-Demokratische Partei (ödp),
- Deutsche Soziale Union (DSU),
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP).
Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerber können ihre Wahlvorschläge noch bis zum 18. September 2003, 12.00 Uhr bei dem für das jeweilige Wahlgebiet zuständigen Kreiswahlleiter (Wahl zum Kreistag) oder dem Wahlleiter der Gemeinde bzw. Stadt (Wahl zur Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung, Wahl des Bürgermeisters) einreichen.