Teilnahme an der Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese vielleicht verlegt hat, kann trotzdem an der Landtagswahl am kommenden Sonntag, den 22. September 2024, teilnehmen. Voraussetzung dafür ist eine Eintragung im Wahlberechtigtenverzeichnis. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, fragt in der Verwaltung ihrer bzw. seiner Gemeinde oder Stadt nach. Dabei kann auch gleich das Wahllokal erfragt werden, in dem am Wahltag unter Vorlage des Personalausweises oder Passes die Stimmen abgegeben werden können. Eine Wahlbenachrichtigung ist nicht nötig.
Der Landeswahlleiter Josef Nußbaum ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, ihr Wahlrecht zur Landtagswahl nicht ungenutzt zu lassen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 22. September 2008 oder früher geboren sind, mindestens seit dem 22. August 2024 ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Brandenburg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.