Volksbegehren: Briefliche Eintragung wird rege genutzt

- Erschienen am 16.10.2015 - Pressemitteilung 03/2015

Potsdam – Eine Zwischenbilanz für die beiden zurzeit im Land Brandenburg laufenden Volksbegehren stellte heute in Potsdam die stellvertretende Landesabstimmungsleiterin Iris Lübke der Öffentlichkeit vor.

Eintragungsberechtigt sind rund 2,09 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Für den Erfolg eines Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.  

Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“
Am 15. Juli 2015 startete das Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“. Nach drei Monaten, der Hälfte der Laufzeit, stellt sich die Beteiligung regional wie folgt dar:

Anzahl der Eintragungen
aus

(Stand: 14. Oktober 2015)

Abstimmungs-
beteiligung
in %

Eintragungs-
listen

Eintragungs-
scheinen

Insg.

Kreisfreie Städte

 

Brandenburg an der Havel

211

284

495

0,81

Cottbus

244

711

955

1,14

Frankfurt (Oder)

84

196

280

0,58

Potsdam

1.196

3.018

4.214

3,22

Landkreise

Barnim

1.043

1.055

2.098

1,39

Dahme-Spreewald

2.457

742

3.199

2,33

Elbe-Elster

548

133

681

0,73

Havelland

926

1.214

2.140

1,63

Märkisch-Oderland

1.757

975

2.732

1,69

Oberhavel

1.138

1.211

2.349

1,36

Oberspreewald-Lausitz

426

245

671

0,67

Oder-Spree

1.447

646

2.093

1,37

Ostprignitz-Ruppin

475

370

845

0,98

Potsdam-Mittelmark

1.980

1.706

3.686

2,13

Prignitz

362

272

634

0,93

Spree-Neiße

666

251

917

0,88

Teltow-Fläming

2.090

686

2.776

2,03

Uckermark

446

388

834

0,79

 

 

 

 

 

Land Brandenburg

17.496

14.103

31.599

1,51

Bei dem 2012 erstmals unter denselben gesetzlichen Bedingungen laufenden Volksbegehren gegen ein Nachtflugverbot am Flughafen BER lag die Beteiligung zur Halbzeit mit insgesamt 40.167 Eintragungen bei 1,89 Prozent.

In folgenden Städten und Gemeinden liegt die Beteiligung am Volksbegehren gegen die Massentierhaltung am höchsten:

Gemeinde/Landkreis Eintragungen
Potsdam 4.214
Falkensee/Havelland 1.084
Cottbus 955
Zeuthen/Dahme-Spreewald 726
Schulzendorf/Dahme-Spreewald 601

Auffallend ist die hohe Anzahl der Beteiligung per Eintragungsschein, die analog der Briefwahl erfolgt. In allen vier kreisfreien Städten sowie drei Landkreisen liegt sie höher als die direkte Eintragung in die Eintragungslisten, die hauptsächlich in den Rathäusern ausliegen. Bisher wurden in den örtlichen Abstimmungsbehörden insgesamt 22.994 Eintragungsscheine beantragt, von denen 14.103 für die Unterstützungsleistung bereits genutzt wurden.

Das Volksbegehren „Volksinitiative gegen die Massentierhaltung“ läuft noch bis zum 14. Januar 2016.

Volksbegehren gegen eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen BER
Das Volksbegehren gegen eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen BER begann am 19. August 2015. Nach zwei Monaten Laufzeit zeichnet sich die Beteiligung folgendermaßen ab:

Anzahl der Eintragungen
 aus
(Stand: 14. Oktober 2015)

Abstimmungs-beteiligung
in %

Eintragungs-
listen

Eintragungs-
scheinen

Insg.

 

Kreisfreie Städte

 

Brandenburg an der Havel

33

4

37

0,06

Cottbus

27

15

42

0,05

Frankfurt (Oder)

6

0

6

0,01

Potsdam

498

179

677

0,52

Landkreise

Barnim

85

14

99

0,07

Dahme-Spreewald

2.690

581

3.271

2,39

Elbe-Elster

35

1

36

0,04

Havelland

61

11

72

0,06

Märkisch-Oderland

467

76

543

0,34

Oberhavel

108

15

123

0,07

Oberspreewald-Lausitz

26

1

27

0,03

Oder-Spree

581

143

724

0,47

Ostprignitz-Ruppin

55

1

56

0,07

Potsdam-Mittelmark

1.242

493

1.735

1,00

Prignitz

33

2

35

0,05

Spree-Neiße

51

1

52

0,05

Teltow-Fläming

1.586

557

2.143

1,57

Uckermark

39

0

39

0,04

 

 

 

 

 

Land Brandenburg

7.623

2.094

9.717

0,46

Erwartungsgemäß liegt bisher die Beteiligung in den drei unmittelbar betroffenen Landkreisen Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark am höchsten.

In folgenden Städten und Gemeinden ist die Beteiligung am Volksbegehren gegen eine 3. Start- und Landebahn am BER besonders hoch:

Gemeinde/Landkreis Eintragungen
Schulzendorf/Dahme-Spreewald 846
Zeuthen/Dahme-Spreewald 787
Eichwalde/Dahme-Spreewald 718
Blankenfeld-Mahlow/Teltow-Fläming 712
Potsdam 677

Beantragt wurden bisher 4.310 Eintragungsscheine, von denen 2.094 bereits für die Stimmabgabe genutzt wurden.

Eintragungen für das Volksbegehren sind noch bis zum 18. Februar 2016 möglich.

Wie geht es weiter?
Nach Ablauf der sechsmonatigen Eintragungsfrist für ein Volksbegehren erfolgt die Zusammentragung der Ergebnisse aus den örtlichen Abstimmungsbehörden durch die Kreisabstimmungsleiter und den Landesabstimmungsleiter. Der Landesabstimmungsausschuss wird Ende Januar 2016 in öffentlicher Sitzung das Landesergebnis feststellen dieses mit dem Prüfbericht der Präsidentin des Landtages zuleiten. War das Volksbegehren erfolgreich, d.h. kamen 80.000 gültige Eintragungen zustande, muss sich der Landtag innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses erneut mit der Vorlage befassen. Lehnt der Landtag die Vorlage erneut ab, muss innerhalb von weiteren drei Monaten im Rahmen eines Volksentscheides von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern darüber und einen eventuellen Alternativvorschlag des Landtages entschieden werden.

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