Bisher über 472.000 beantragte Briefwahlunterlagen

Zahlen und Informationen zur Bundestagswahl in Brandenburg

- Erschienen am 17.02.2025 - Presemitteilung 10/2025

Potsdam – Der Landeswahlleiter Josef Nußbaum gibt einen Überblick über wichtige Zahlen rund um die Bundestagswahl 2025 in Brandenburg.

Bundestagswahlkreise: 10 (Wahlkreise 56 – 65)
Urnenwahlbezirke: 3.195 (2021: 2.835)
Briefwahlbezirke: 769 (2021: 865)
Barrierefreie Wahllokale: 2.363 (2021: 2.129)

Wahlberechtigte: rd. 2,03 Mio., darunter rd. 54.300 Erstwählende
Wahlhelfende: rd. 28.600
Beantragte Briefwahlunterlagen: rd. 472.300 (Stand 13.02.2025)
(Insgesamt gab es bei der letzten Bundestagswahl 2021, die unter Corona-Bedingungen stattfand, 543.586 Briefwählende [34,9 %] im Land Brandenburg.)

Zeitgleiche Wahlen/Abstimmungen/Befragungen

  • Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister in Zehdenick (Landkreis Oberhavel),
  • Abwahlverfahren des Bürgermeisters in Hoppegarten (Landkreis Märkisch-Oderland),
  • Neuwahl des Ortsbeirates Neißemünde, OT Breslack im Amt Neuzelle (Landkreis Oder-Spree).

Repräsentative Wahlstatistik

Für die Bundestagswahl wird eine repräsentative Wahlstatistik erhoben und nach der Wahl vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ausgewertet. Dazu wurden im Land Brandenburg 94 Urnenwahlbezirke und 19 Briefwahlbezirke ausgewählt. Stimmzettel in diesen Wahlbezirken enthalten Aufdrucke mit Unterscheidungsmerkmalen nach dem Geschlecht und jeweils sechs Altersgruppen (2001 – 2007, 1991 – 2000, 1981 – 1990, 1966 – 1980, 1956 – 1965, 1955 und früher). Die Wählenden dieser Wahlbezirke werden durch Aushänge und Flyer auf die besondere anonyme Auswertung ihrer Stimmzettel hingewiesen.

Befragungen der Wählenden nach ihrer Stimmabgabe am Wahlsonntag

Meinungsforschungsinstitute führen am Wahltag vor einzelnen Wahllokalen anonyme Befragungen der Wählenden durch. Dabei handelt sich um keine amtliche statistische Erhebung, die Befragungen erfolgen durch private Unternehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Die anonyme Befragung dient dazu, die Prognosen und Hochrechnungen der Meinungsforschungsinstitute zur Landtagswahl, die am Wahltag ab 18 Uhr in den Medien präsentiert werden, mit entsprechenden Wahldaten zu versorgen.

Sofern der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl gewährleistet bleibt, steht sogenannten Wahlnachbefragungen nach dem Verlassen des Wahllokals durch Meinungsforschungsinstitute grundsätzlich nichts entgegen.