Zwei Beschwerden eingegangen
Landeswahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Beim Landeswahlleiter sind zwei Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen eingegangen.
Über die Beschwerden gegen die Beschlüsse durch die Kreiswahlausschüsse zu den Wahlen der Kreistage entscheidet am kommenden Donnerstag, dem 18. April 2024, ab 11:00 Uhr der Landeswahlausschuss unter Vorsitz des Landeswahlleiters Dr. Herbert Trimbach.
Eine Beschwerde richtet sich gegen die Nichtzulassung eines Kandidierenden der CDU im Landkreis Prignitz. Als Grund für den Ausschluss von der Wahl wurde vom Kreiswahlausschuss Prignitz das Fehlen von originalen Unterlagen genannt.
Eine weitere Beschwerde betrifft die Kreistagswahl im Landkreis Uckermark durch die Freiparlamentarische Allianz (FPA). Der Kreiswahlausschuss Uckermark hat die Wahlvorschläge der FPA auf Grund mehrerer Mängel nicht zugelassen.
Die Sitzung des Landeswahlausschusses ist öffentlich und findet im
Haus F, Raum 305
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
in 14467 Potsdam
statt.
Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschlagsträger und die betreffenden Kreiswahlleitungen sind zur Sitzung eingeladen.