Zwei Beschwerden eingegangen

Landeswahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung

- Erschienen am 17.04.2024 - Pressemitteilung 06/2024

Potsdam –  Beim Landeswahlleiter sind zwei Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen eingegangen.

Über die Beschwerden gegen die Beschlüsse durch die Kreiswahlausschüsse zu den Wahlen der Kreistage entscheidet am kommenden Donnerstag, dem 18. April 2024, ab 11:00 Uhr der Landeswahlausschuss unter Vorsitz des Landeswahlleiters Dr. Herbert Trimbach.

Eine Beschwerde richtet sich gegen die Nichtzulassung eines Kandidierenden der CDU im Landkreis Prignitz. Als Grund für den Ausschluss von der Wahl wurde vom Kreiswahlausschuss Prignitz das Fehlen von originalen Unterlagen genannt.

Eine weitere Beschwerde betrifft die Kreistagswahl im Landkreis Uckermark durch die Freiparlamentarische Allianz (FPA). Der Kreiswahlausschuss Uckermark hat die Wahlvorschläge der FPA auf Grund mehrerer Mängel nicht zugelassen.

Die Sitzung des Landeswahlausschusses ist öffentlich und findet im

Ministerium des Innern und für Kommunales,

Haus F, Raum 305.,

Henning-von-Tresckow-Str. 9-13 in

14467 Potsdam

statt.

Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschlagsträger und die betreffenden Kreiswahlleitungen sind zur Sitzung eingeladen.