Briefwahlunterlagen rechtzeitig einwerfen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – „Ihre Stimmen zählen nur, wenn Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingehen,“ teilt der Landeswahlleiter Josef Nußbaum mit.
In Anbetracht der Postlaufzeiten sollten die ausgefüllten Briefwahlunterlagen noch diesen Mittwoch an die Wahlbehörden zurückgeschickt werden. Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr eingegangen sein, um für die Stimmenauszählung berücksichtigt zu werden. Alternativ zum Postversand können die Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag direkt bei der Wahlbehörde abgegeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 18 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen – das betrifft z. B. kurzfristig erkrankte Wahlberechtigte – ist die Beantragung auch noch am Wahltag bis 15 Uhr durch bevollmächtigte Personen möglich. Die Einzelheiten hierzu sollten direkt in der jeweiligen Wahlbehörde – am besten vorab telefonisch – nachgefragt werden.