Landeswahllausschuss bestätigt Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse

- Erschienen am 18.04.2024 - Pressemitteilung 07/2024

Potsdam - Bei der heutigen Sitzung des Landeswahlausschusses wurden zwei Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse Prignitz und Uckermark zurückgewiesen.

Im Landkreis Prignitz richtete sich die Beschwerde der Vertrauensperson der CDU gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses, einen Kandidaten nicht für die Wahl des Kreistages zuzulassen. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Der Grund für die Entscheidung des Kreiswahlausschusses war das Fehlen originaler Unterlagen. Der Bewerber wurde zu Recht nicht zugelassen, so der einstimmige Beschluss des Landeswahlausschusses.

Im Landkreis Uckermark richtete sich die Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses, die Wahlvorschläge der Vereinigung „Partei des Fortschritts – Die Freiparlamentarische Allianz“ (FPA) abzulehnen. Die Beschwerde wurde ebenfalls einstimmig zurückgewiesen. Unter anderem fehlten Unterstützungsunterschriften für die betroffenen Wahlvorschläge.

„Alle zugelassenen Wahlvorschläge werden von den zuständigen Wahlleitungen bis zum 22. April 2024 öffentlich bekannt gemacht“ kündigte der Landeswahlleiter, Dr. Herbert Trimbach, an.

Darüber hinaus appellierte er, sich ehrenamtlich in Wahlvorständen zu engagieren. „Ohne engagierte Wahlhelfende gibt es keine freien, sicheren und transparenten Wahlen. Ohne engagierte Wahlhelfende gibt es keine Demokratie,“ so Dr. Herbert Trimbach.