Beteiligungsanzeige von Parteien und politischen Vereinigungen zur Landtagswahl
Landeswahlleiter Kirmße weist auf Fristablauf am 23. Juni 2004 hin
- Erschienen am - PresemitteilungParteien und politische Vereinigungen, die sich weder an der letzten Landtagswahl noch an der Bundestagswahl im Land Brandenburg beteiligt haben, aber zur Wahl des 4. Landtags Brandenburg am 19. September 2004 mit eigenen Wahlvorschlägen antreten wollen, können dieses noch bis zum 23. Juni 2004, 18.00 Uhr beim Landeswahlleiter anzeigen. Auf diesen Termin weist nachdrücklich Landeswahlleiter Peter Kirmße hin.
Bisher liegen beim Landeswahlleiter sechs Beteiligungsanzeigen vor. Diese wurden sofort nach Eingang auf Rechtmäßigkeit geprüft, um eventuelle Mängel noch rechtzeitig bis zum Fristablauf beheben zu können.
Befreit von dieser Beteiligungsanzeige sind Parteien und politische Vereinigungen, die hier zur letzten Bundestags- oder Landtagswahl angetreten sind.
Bis zum 23. Juni 2004, 18.00 Uhr muss ebenfalls beim Landeswahlleiter angezeigt werden, ob sich Parteien und politische Vereinigungen mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag – als Listenvereinigung – an der Landtagswahl beteiligen wollen. Dieses Zusammengehen von Parteien und politischen Vereinigungen schließt jedoch eine eigene Landesliste oder einen eigenen Kreiswahlvorschlag der kooperierenden einzelnen Parteien und politischen Vereinigungen aus.
Am 30. Juli 2004 wird der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, welche dieser Vereinigungen zur Wahl des 4. Landtags eigene oder gemeinsame Wahlvorschläge einreichen dürfen.