8 Beteiligungsanzeigen eingegangen
Landeswahlausschuss prüft Zulassung zur Landtagswahl
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Bis zum Fristende am 17. Juni 2024, 18:00 Uhr, haben die folgenden bisher noch nicht zur Landtagswahl zugelassenen Vereinigungen ihren Wunsch auf Beteiligung zur bevorstehenden Landtagswahl beim Landeswahlleiter angezeigt:
- DER DRITTE WEG (III. Weg)
- Bündnis Deutschland
- Demokraten Brandenburg
- WerteUnion (WU)
- Plus Brandenburg (Plus)
- Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
- Partei der Rentner (PDR)
- Deutsch Land Wirtschaft (DLW)
Die Parteien Ökologisch-Demokratische Partei, Piratenpartei Deutschland und Volt Deutschland haben ihre Absicht bekundet, mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag als Listenvereinigung unter dem Namen „Plus Brandenburg“ antreten zu wollen.
Die eingereichten Unterlagen wurden im Landeswahlbüro unmittelbar nach Eingang geprüft. Am 4. Juli 2024 wird der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, ob alle Vorgaben für eine Beteiligung an der diesjährigen Landtagswahl erfüllt sind und ob die jeweilige Vereinigung mit einem eigenen Wahlvorschlag antreten darf. Parteien und politische Vereinigungen, die sich bereits an der letzten Wahl zum Landtag oder an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag im Land Brandenburg mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt hatten, sind von der Anzeigepflicht befreit.
Bis zum 5. August 2024, 18:00 Uhr, müssen alle Parteien und politischen Vereinigungen sowie Einzelbewerbenden, die an der Landtagswahl teilnehmen wollen, ihre Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern sowie ihre Landesliste beim Landeswahlleiter einreichen. Spätestens am 9. August 2024 werden die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden und diese öffentlich bekanntgeben.