Bundestagswahl 2017: 16 Landeslisten von Parteien eingereicht
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Im Land Brandenburg wollen 15 Parteien mit eigenen Landeslisten zur Bundestagswahl am 24. September 2017 antreten. Diese hatten fristgemäß bis zum 17. Juli 2017, 18:00 Uhr ihre Landeslisten beim Landeswahlleiter eingereicht. Dabei handelt es sich um folgende Parteien (in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel vorbehaltlich der Zulassung durch den Landeswahlausschuss):
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Bündnis Grundeinkommen (BGE)
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
- Deutsche Mitte (DM)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
Von den 15 Parteien mussten acht Unterstützungsunterschriften beibringen, da sie weder mit fünf Abgeordneten im Bundestag noch in einem der 16 Landtage seit deren letzter Wahl vertreten sind.
Für die Partei FREIE WÄHLER liegen eine formal gültige Landesliste des alten Landesvorstandes sowie eine weitere formal gültige Landesliste des neuen Landesvorstandes vor. Jede Partei kann jedoch nur eine Landesliste einreichen. Der Aufforderung des Landeswahlleiters, eine der beiden Landeslisten zurückzuziehen, wurde bisher nicht entsprochen. Ein eingereichter Wahlvorschlag kann nur gemeinsam durch die in dem Wahlvorschlag aufgeführte Vertrauensperson und ihren Stellvertreter zurückgenommen werden. Das muss spätestens bis zur Zulassungsentscheidung des Landeswahlausschusses am 28. Juli 2017 erfolgen. In dieser Sitzung wird der Landeswahlausschuss unter Leitung von Landeswahlleiter Bruno Küpper prüfen, ob die eingereichten Landeslisten und Unterlagen den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes entsprechen.
Die Sitzung ist für die Vertreter der Medien sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger öffentlich:
Termin: Freitag, 28. Juli 2017
Beginn: 10.30 Uhr
Ort: Ministerium des Innern und für Kommunales, Haus N/Raum 236 (Aula), Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13, 14467 Potsdam
Am 28. Juli 2017 entscheiden ebenfalls die zehn Kreiswahlausschüsse der Bundestagswahlkreise 56 bis 65 im Land Brandenburg über die Zulassung der Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber.