Stimmzettel mit elf Landeslisten

Landeswahlausschuss entschied über die Zulassung zur Landtagswahl

- Erschienen am 18.07.2019 - Presemitteilung 23/2019

Potsdam - In seiner heutigen öffentlichen Sitzung hat der Landeswahlausschuss unter Leitung von Landeswahlleiter Bruno Küpper über die Zulassung der eingereichten Landeslisten zur Landtagswahl am 1. September 2019 entschieden. Insgesamt wurden dreizehn Landeslisten eingereicht.

Die Landesliste der Łužyska Alianca - Lausitzer Allianz (ŁA) wurde vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen. Es wurde bereits in der Sitzung des Landeswahlausschusses am 13. Juni 2019 festgestellt, dass die ŁA keine gültige Wahlanzeige eingereicht hatte und daher nicht wahlvorschlagsberechtigt ist.

Ebenfalls zurückgewiesen wurde die Landesliste der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), da keine Unterstützungsunterschriften, die für die Zulassung erforderlich sind, eingereicht wurden.

Folgende Landeslisten wurden – in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel stehen werden – zugelassen:

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • DIE LINKE (DIE LINKE)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
  • Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler (BVB / FREIE WÄHLER)
  • Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  • V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)

Alle Entscheidungen des Landeswahlausschusses wurden einstimmig getroffen.

Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien, politischen Vereinigungen und Listenvereinigungen richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die die ihnen zurechenbaren Landeslisten bei der letzten Landtagswahl erhalten haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien und politischen Vereinigungen an.

Bis zum 19. Juli 2019 müssen die Kreiswahlausschüsse der 44 Wahlkreise ebenfalls über die Zulassung der beim jeweiligen Kreiswahlleiter eingereichten Kreiswahlvorschläge (Wahlkreiskandidaten) entscheiden. Gegen diese Entscheidungen kann innerhalb von drei Tagen nach deren mündlicher Bekanntgabe Beschwerde eingelegt werden. Über die Zulassung bzw. Zurückweisung eingegangener Beschwerden wird der Landeswahlausschuss am 24. Juli 2019 in öffentlicher Sitzung entscheiden.

Die zugelassenen Landeslisten werden vom Landeswahlleiter mit den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Listenplätze im Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 5. August 2019 veröffentlicht. Dort werden auch alle Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in den 44 Wahlkreisen bekannt gegeben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden auch auf der Internetpräsenz des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.brandenburg.de/ veröffentlicht.