Landeswahlleiter appelliert an ziviles Verhalten

- Erschienen am 18.08.2004 - Presemitteilung 26/2004

Die in verschiedenen Regionen des Landes Brandenburg aufgetretenen Beschädigungen an Wahlplakaten von Parteien und politischen Vereinigungen nimmt Landeswahlleiter Peter Kirmße zum Anlass, an das zivile Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu appellieren. „Vandalismus ist kein Mittel der Auseinandersetzung mit politisch anderen Meinungen. Die Zerstörung von Wahlplakaten sollte daher von jedem strikt abgelehnt werden. Hierbei handelt es sich ganz klar um eine Straftat, die bereits im Versuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Grundlegender Wesenszug unserer demokratischen Gesellschaft ist die politische Auseinandersetzung mit anderen Auffassungen nur mit ihr allen zu Gebote stehenden zivilen Mitteln.“

Der Landeswahlleiter fordert in diesem Zusammenhang alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, am Tag der Landtagswahl, dem 19. September 2004, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Insgesamt stehen 15 Parteien und politische Vereinigungen mit ihren Kandidaten sowie mehrere Einzelkandidaten zur Wahl.

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