Frist für Beteiligungsanzeige endet demnächst

- Erschienen am 19.06.2009 - Presemitteilung 16/2009

Bis zum 29. Juni 2009 müssen alle Parteien, die an der diesjährigen Bundestagswahl mit einem eigenen Wahlvorschlag antreten wollen und nicht im derzeitigen Deutschen Bundestag oder einem der 16 Landesparlamente mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, ihre Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter einreichen. Der Bundeswahlausschuss wird dann spätestens am 17. Juli 2009 in einer öffentlichen Sitzung feststellen und verkünden, welche dieser Vereinigungen für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind.

Landeswahlleiter Bruno Küpper bittet in diesem Zusammenhang die Parteien, frühzeitig auch ihre Landeslisten beim Landeswahlleiter und ihre Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern mit den entsprechenden Unterlagen abzugeben, damit dort im Zuge der Vorprüfung rechtzeitig auf eventuelle Unstimmigkeiten eingegangen werden kann. Letzter Termin für die Einreichung der Wahlvorschläge ist der 23. Juli 2009, 18.00 Uhr beim Landeswahlleiter bzw. bei den Kreiswahlleitern. Danach können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge bereinigt werden. Am 31. Juli entscheiden der Landeswahlausschuss und die zehn Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Landeslisten und Kreiswahlvorschläge.

Die Mitglieder des Landeswahlausschusses zur Bundestagswahl werden in diesen Tagen von Landeswahlleiter Bruno Küpper neu berufen. In den Landeswahlausschuss entsenden Parteien nach Aufforderung durch den Landeswahlleiter ihre Vertreter, die in der Vorbereitungsphase der Wahl und bei der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses wichtige Entscheidungen fällen und über die Zulässigkeit von Beschwerden über Kreiswahlvorschläge befinden müssen. Neben dem Landeswahlleiter sollen dem Landeswahlausschuss Vertreter der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angehören.

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