Eine Beteiligungsanzeige eingegangen - Landeswahlausschuss prüft Zulassung zur Landtagswahl
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam - Bis zum Fristende am 18. Juni 2014, 18.00 Uhr, hat die Deutsche Nationalversammlung (DNV) als einzige Vereinigung ihren Wunsch auf Beteiligung zur Wahl des 6. Landtages Brandenburg am 14. September 2014 beim Landeswahlleiter angezeigt.
Die eingegangenen Unterlagen wurden im Landeswahlbüro sofort geprüft. Am 8. Juli 2014 wird der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, ob alle Vorgaben für eine Beteiligung an der diesjährigen Landtagswahl erfüllt sind und ob die Vereinigung mit einem eigenen Wahlvorschlag antreten darf, teilte Landeswahlleiter Bruno Küpper heute in Potsdam mit.
Parteien und politische Vereinigungen, die sich an der letzten Wahl zum Landtag oder an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag im Land Brandenburg mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, sind von der Anzeigepflicht befreit.
Bis zum 28. Juli 2014, 18.00 Uhr, müssen alle Parteien und politischen Vereinigungen ihre Kreiswahlvorschläge beim Kreiswahlleiter und ihre Landesliste beim Landeswahlleiter einreichen. Spätestens am 1. August 2014 werden die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden und diese öffentlich bekanntgeben.