Neun Landeslisten zur Bundestagswahl zugelassen

Landeswahlausschuss entschied heute über Zulassung /Sechs Listen erfüllten nicht formale Voraussetzungen

- Erschienen am 19.08.2005 - Presemitteilung 09/2005

Heute entschied in Potsdam unter Leitung von Landeswahlleiter Peter Kirmße der Landeswahlausschuss über die eingereichten Listenwahlvorschläge von insgesamt 15 Parteien. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wurden folgende Landeslisten für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 zugelassen (in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel):

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Die Linkspartei. PDS (Die Linke.)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  • DIE GRAUEN – Graue Panther (GRAUE)
  • 50 Plus–Bürger- und Wählerinitiative für Brandenburg (50 Plus)
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD).

Bei der Partei DIE GRAUEN – Graue Panther wurde jedoch eine Bewerberin von der Landesliste gestrichen, weil die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden.

Abgelehnt wurden von den Mitgliedern des Landeswahlausschusses die Landeslisten der:

  • Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
  • Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Offensive D)
  • Pro Deutsche Mitte – Initiative Pro D-Mark – (Pro DM)
  • Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit (AGFG)
  • FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (FAMILIE).

Diese Parteien reichten keine oder nicht die gesetzlich geforderte Anzahl von 2.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Land Brandenburg für ihre Landeslisten ein.

Die Landesliste der Wendischen Volkspartei (SLS) wurde vom Landeswahlausschuss nicht zugelassen, weil der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am 12. August 2005 die Vereinigung als wahlvorschlagsberechtigte Partei nicht anerkannt hat.

Dem Landewahlausschuss gehören neben dem Landeswahlleiter je ein Vertreter der SPD, CDU, Die Linke., GRÜNE/B 90, FDP und DVU an.

Gegen die heutigen Entscheidungen des Landeswahlausschusses können Beschwerden beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden, der darüber am 25. August 2005 befinden wird.

Heute entschieden ebenfalls die zehn Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Vorschläge für die Direktkandidaten in ihren Wahlkreisen. Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse können bis zum 22. August 2005 beim Landeswahlausschuss erhoben werden, der ebenfalls am 25. August 2005 darüber befinden muss.

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