Bürgermeisterwahlen in 28 Städten und Gemeinden

- Erschienen am 19.08.2009 - Presemitteilung 25/2009

Am 27. September 2009, dem Tag der Bundestagswahl und der Landtagswahl im Land Brandenburg, findet ebenfalls in 28 Städten und Gemeinden die Wahl eines neuen hauptamtlichen Bürgermeisters statt. Dieses bedeutet für die dortigen Wahlbehörden und die Wahlvorstände in den Wahllokalen eine besondere Herausforderung bei der Durchführung und Auszählung der drei Wahlen, teilt Landeswahlleiter Bruno Küpper heute in Potsdam mit. So muss in den Wahllokalen z. B. besonders sorgfältig auf die Wahlberechtigung zu den einzelnen Wahlen geachtet werden, da im Gegensatz zur Bundestags- und zur Landtagswahl bei Kommunalwahlen auch Unionsbürger wahlberechtigt sind. Die Auszählung der Stimmen zu den Bürgermeisterwahlen erfolgt durch die Wahlvorstände erst, nachdem die jeweiligen Ergebnisse der Bundestagswahl und der Landtagswahl festgestellt und weitergemeldet wurden.

Die Bürgermeisterwahlen finden in folgenden Städten und Gemeinden statt:

Dahme-Spreewald: Bestensee, Eichwalde, Königs Wusterhausen, Luckau, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen

Elbe-Elster: Doberlug-Kirchhain, Elsterwerda, Falkenberg/Elster

Havelland: Nauen

Märkisch-Oderland: Bad Freienwalde (Oder), Seelow, Wriezen

Oberhavel: Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hennigsdorf, Oranienburg, Velten

Oder-Spree: Beeskow, Eisenhüttenstadt

Potsdam-Mittelmark: Teltow, Treuenbrietzen

Prignitz: Pritzwalk

Spree-Neiße: Kolkwitz

Teltow-Fläming: Luckenwalde, Nuthe-Urstromtal

Uckermark: Prenzlau.

Außerdem finden Ortsbeiratswahlen in Fürstenberg/Havel für den Ortsteil Breder-eiche (Oberhavel) und in Seddiner See für den Ortsteil Kähnsdorf (Potsdam-Mittelmark) statt.

Landeswahlleiter Bruno Küpper appelliert an die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger, ihre Städte und Gemeinden bei der Durchführung der Wahlen zu unterstützen und ehrenamtlich in den Wahlvorständen mitzuwirken. Die Wahlvorstände bestehen aus max. neun wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Für das ehrenamtliche Mitwirken in Wahlvorständen sehen die Wahlordnungen ein Erfrischungsgeld von bis zu 21 Euro vor. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich in ihrer Gemeindeverwaltung melden.

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