Hinweise zu Wahlberechtigung und Briefwahl

- Erschienen am 20.08.2014 - Presemitteilung 20/2014

Potsdam – Jeder Wahlberechtigte sollte nunmehr seine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Darauf findet er neben seinen persönlichen Angaben, Hinweise zu seinem Wahlkreis und seinem Wahllokal und zur Beantragung eines Wahlscheines sowie von Briefwahlunterlagen. Wer bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte unbedingt in seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen.

Da am Wahltag auch einzelne kommunale Wahlen stattfinden (8 Oberbürgermeister- bzw. Bürgermeisterwahlen, 1 Gemeindevertretungswahl) kann die Wahlberechtigung unterschiedlich ausfallen.

Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle über 16-jährigen deutschen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben und soweit sie nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Voraussetzung zur Teilnahme an der Wahl ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde. Stichtag ist der 10. August 2014.

Jedoch kann man auch danach noch auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Das trifft z.B. ein, wenn jemand noch vor der Wahl innerhalb von Brandenburg umzieht oder aus einem anderen Bundesland hierher zieht. In letzterem Fall muss er wegen der Monatsfrist auf alle Fälle bis zum 14. August die Wohnung bezogen haben. Wer es dann noch geschafft hat, sich bis zum 22. August bei der Meldebehörde angemeldet zu haben, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer nach dem Stichtag 10. August innerhalb Brandenburgs umzieht, muss bis zum 30. August seinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde schriftlich stellen.

Wer wenige Tage vor der Wahl innerhalb des Landes umzieht, bleibt im Wählerverzeichnis seiner alten Gemeinde eingetragen und kann nur dort von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Das geht entweder direkt in seinem ausgewiesenen Wahllokal oder über die Briefwahl.

Wahlberechtigt für einzelne kommunale Wahlen sind alle deutschen Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie hier lebende EU-Bürger ab dem 16. Lebensjahr. Alle werden von Amts wegen wie bei der Landtagswahl in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen.

Jeder Wahlberechtigte, der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltag sein Wahlrecht auszuüben. Das geschieht per Briefwahl und gibt den Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht direkt im Wahllokal wählen können, weil sie zum Beispiel verreist oder erkrankt sind, sich dienstlich an anderen Orten aufhalten müssen oder durch eine Behinderung gehandicapt sind, die Möglichkeit an der Wahl teilzunehmen.

Befindet sich der Wahlberechtigte am Wahlsonntag nicht in seinem Wahlbezirk aber in einem anderen Ort seines Wahlkreises, kann er einen Wahlschein beantragen und in einem Wahllokal am anderen Ort wählen gehen. Den Wahlschein erhält er auf Antrag.

Für die Teilnahme an der Briefwahl muss ebenfalls ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser kann direkt mündlich in der Wahlbehörde (nicht per Telefon) oder schriftlich, auch über die E-Mail, gestellt werden. Für diesen Antrag kann der Wahlscheinantrag genutzt werden, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Wird der Antrag per Post gesendet, ist er in einen frankierten Briefumschlag zu legen.

Für die elektronische Antragstellung stellen viele Wahlbehörden ein Formular zur Verfügung, das am Computer ausgefüllt und dann per E-Mail  an die zuständige Stelle gesendet wird. Der Landeswahlleiter bietet dieses Formular („Elektronischen Wahlscheinantrag“) in seinem Informationsangebot zur Landtagswahl 2014 im Internet ebenfalls an. In einer zusätzlichen Übersicht der Städte und Gemeinden ist die die richtige E-Mail-Adresse zu finden, an die dann den Antrag gesendet werden muss. Anstelle der persönlichen Unterschrift muss der Antrag das Geburtsdatum des Antragsstellers enthalten.

Mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen wird ab dem 22. August begonnen. Der Wähler erhält dann folgende Briefwahlunterlagen: einen weißen Stimmzettel, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen weißen Wahlschein mit der „Versicherung an Eides statt“ sowie einen roten Wahlbriefumschlag. Den ausgefüllten Stimmzettel steckt er in den blauen Stimmzettelumschlag und klebt diesen zu. In den roten Umschlag steckt er dann den blauen Stimmzettelumschlag sowie die ausgefüllte „Versicherung an Eides statt“. Den zugeklebten roten Wahlbrief gibt er rechtzeitig entweder selbst in der auf dem Umschlag angegebenen Adresse ab oder sendet ihn per Post. Wichtig ist, dass der Wahlbrief an der angegebenen Adresse spätestens am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit, um 18.00 Uhr, vorliegen muss. Ansonsten können seine beiden Stimmen nicht mit gezählt werden.

Die Briefwahlunterlagen für die kommunalen Wahlen sind farblich anders gestaltet und damit von denen der Landtagswahl eindeutig zu unterscheiden.

Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 11. September 2014, abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief aus dem Ausland sendet, muss eine noch längere Postlaufzeit einkalkulieren.

Der Versand der Wahlbriefe erfolgt innerhalb Deutschlands über die Deutsche Post AG. Wer ein anderes Postunternehmen nutzt oder den Wahlbrief aus dem Ausland sendet, muss den Brief entsprechend selbst frankieren.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (12. September 2014), 18.00 Uhr beantragt werden. Das sollte dann direkt geschehen, da die Wahlbehörde keine Möglichkeit mehr hat, die Unterlagen rechtzeitig zuzustellen.

In Ausnahmefällen - wegen plötzlicher Erkrankung - ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Hier kann der Antrag durch eine andere Person gestellt werden. Diese muss das durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die sich auch auf dem Wahlscheinantrag (siehe Wahlbenachrichtigungskarte) befindet. Die bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen direkt von der Gemeindebehörde abholen, sollte dann aber am Wahlsonntag auch für den rechtzeitigen Rücklauf sorgen.

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