22 Parteien-Listen in Brandenburg zur Europawahl

Landeswahlleiter teilt Reihenfolge auf Wahlschein mit

- Erschienen am 21.04.2004 - Presemitteilung 11/2004

Insgesamt 22 Parteien und politische Vereinigungen treten im Land Brandenburg mit ihren Listen zur Wahl des 6. Europäischen Parlamentes am 13. Juni 2004 an. Dabei handelt es sich um die in der vergangenen Woche vom Landeswahlausschuss zugelassene Landesliste der CDU und 21 Listen für alle Bundesländer, die der Bundeswahlausschuss zugelassen hat. Landeswahlleiter Peter Kirmße gab heute in Potsdam die Reihenfolge der Listen auf dem Europa-Wahlschein bekannt. Diese richtet sich nach dem Ergebnis, das die Parteien und Vereinigungen bei der letzten Europawahl 1999 im Land Brandenburg erzielten. Parteien und Vereinigungen, die das erste mal zur Europawahl antreten, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. Daraus ergibt sich folgende Reihenfolge auf dem Wahlschein:

  1. SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  2. CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
  3. PDS - Partei des Demokratischen Sozialismus
  4. GRÜNE - BÜNDNIS 90/DIE GÜNEN
  5. FDP - Freie Demokratische Partei
  6. REP - DIE REPUBLIKANER
  7. NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  8. Die Tierschutzpartei - Mensch Umwelt Tierschutz
  9. GRAUE - DIE GRAUEN – Graue Panther
  10. DIE FRAUEN - Feministische Partei DIE FRAUEN
  11. CM - CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten
  12. ödp - Ökologisch-Demokratische Partei
  13. PBC - Partei Bibeltreuer Christen
  14. BüSo - BürgerrechtsbewegungSolidarität
  15. ZENTRUM - Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870
  16. Deutschland - Ab jetzt...Bündnis für Deutschland Liste: Gegen Zuwanderung ins „Soziale Netz“
  17. Unabhängige Kandidaten - Aktion unabhängige Kandidaten
  18. AUFBRUCH - Aufbruch für Bürgerrechte, Freiheit und Gesundheit
  19. DKP - Deutsche Kommunistische Partei
  20. DP - DEUTSCHE PARTEI
  21. FAMILIE - FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS
  22. PSG - Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale

Auf dem Wahlschein werden unter dem Namen der Parteien und politischen Vereinigungen jeweils bis zu zehn Listenbewerber in der Reihenfolge der Aufstellung durch ihre Partei mit ihrem Namen, Beruf, Wohnort und Bundesland aufgeführt. Außerdem ist kenntlich, ob es sich um eine Landesliste oder eine Gemeinsame Liste für alle Bundesländer handelt. Im Gegensatz zu anderen Wahlen, haben die Wählerinnen und Wähler bei der Europawahl nur eine Stimme, die sie der Liste einer Partei geben können. Direktkandidaten stehen nicht zur Wahl.

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