Hinweise zur Wahlberechtigung und zur Briefwahl

- Erschienen am 21.08.2009 - Pressemitteilung 26/2009

Bis zum 30. August 2009 sollte jeder Wahlberechtigte im Land Brandenburg seine Wahlbenachrichtigungskarte durch seine örtliche Wahlbehörde erhalten haben, die ihn zur Teilnahme an der Bundestagswahl, an der Landtagswahl, in einzelnen Fällen auch an einer kommunalen Wahl (Bürgermeisterwahl, siehe Pressemitteilung 25/09 v. 19. 8. 2009) berechtigt. Durch das Zusammenlegen von mehreren Wahlen auf den Wahltag 27. September 2009 kann die Wahlberechtigung unterschiedlich ausfallen.

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl im Land Brandenburg sind alle über 18-jährigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich hier sonst gewöhnlich aufhalten. Weitere Voraussetzung ist der Eintrag in ein Wählerverzeichnis einer Gemeinde im Land Brandenburg. Von Amts wegen eingetragen wird, wer bis zum 23. August 2009 (35. Tag vor der Wahl) bei einer Meldebehörde im Land Brandenburg mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet ist.

Wahlberechtigt sind auch diejenigen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die im Ausland leben und hier nach dem 23. Mai 1949 vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate gelebt hatten. In diesem Falle müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer letzten deutschen Heimatgemeinde eintragen lassen. Ein dafür notwendiges Formular ist sowohl in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland als auch über das Internetangebot z.B. des Bundeswahlleiters erhältlich. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss bis zum 6. September 2009 in der brandenburgischen Heimatgemeinde vorliegen.

Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind die über 18-jährigen deutschen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben. Auch hier ist der Eintrag in ein Wählerverzeichnis einer Gemeinde Voraussetzung zur Teilnahme an der Wahl. Stichtag für die Eintragung von Amts wegen ist ebenfalls der 23. August 2009 (35. Tag vor der Wahl).

Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl sind die über 18-jährigen Unionsbürger, die im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder Aufenthalt haben. Wahlberechtigt sind also neben den Deutschen auch die Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen. Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis. Für die Bürgermeisterwahl werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten der Gemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen, die bis Freitag vor der Wahl in der Gemeinde mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.

Wer bis zum 30. August 2009 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte in seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen, um in das jeweilige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits im Vorfeld der Wahlen am 27. September 2009 per Briefwahl abzugeben. Dieses gibt den Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können, weil sie z.B. verreist oder erkrankt sind oder eine Behinderung aufweisen, die Möglichkeit, an den Wahlen teilzunehmen.

Briefwahlunterlagen werden spätestens ab Anfang September ausgegeben.

Für die Teilnahme an der Briefwahl muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser sollte möglichst frühzeitig bei der für den Wahlberechtigten zuständigen Gemeinde- oder Stadtbehörde eingehen. Die Anschrift befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Die Antragstellung ist mündlich durch direkte Vorsprache oder schriftlich, auch elektronisch über die E-Mail möglich. Für den schriftlichen Antrag kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindliche Wahlscheinantrag genutzt werden. Wird der Antrag per Post übersendet, ist er in einen frankierten Briefumschlag zu legen.

Die Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (25. September 2009) 18.00 Uhr beantragt werden. Kann das Wahllokal wegen plötzlicher Erkrankung nicht aufgesucht werden, ist die Antragstellung noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die hierzu bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen auch bei der Gemeinde- oder Stadtbehörde abholen.

Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag die Briefwahlunterlagen für gegebenenfalls drei Wahlen mit entsprechenden Erläuterungen, was er zu tun hat. Zur Erleichterung für die Wähler wurden die Stimmzettel und anderen Wahlunterlagen farblich unterschiedlich gekennzeichnet.

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl enthalten einen weißen Stimmzettel, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen weißen Wahlschein mit der „Versicherung an Eides statt" sowie einen roten Wahlbriefumschlag.

Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl enthalten einen grünen Stimmzettel und Wahlumschlag, in den der ausgefüllte Stimmzettel zu legen ist, der dann zugeklebt in einen gelben Wahlbriefumschlag mit einem gelben Wahlschein und der unterschriebenen „Versicherung an Eides statt" zu stecken ist.

Die Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl enthalten einen orangefarbenen Stimmzettel und Wahlumschlag sowie einen grauen Wahlschein und Wahlbriefumschlag, auf dem wiederum die Adresse aufgedruckt ist.

Wichtig ist, dass der Briefwähler die bis zu drei Wahlbriefe rechtzeitig zur Post gibt oder jeweils bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt. Jeder Wahlbrief muss an der angegebenen Adresse spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahlzeit abgelaufen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Deshalb sollten die Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, den 24. September 2009, abgeschickt werden. Wer seine Wahlbriefe später abschickt, trägt das Risiko, dass seine Wahlbriefe die Wahlbehörde oder den Kreiswahlleiter nicht rechtzeitig erreichen und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Der Versand der Wahlbriefe erfolgt in Deutschland über die Deutsche Post AG. Wird ein anderes Postunternehmen genutzt oder der Wahlbrief aus dem Ausland gesendet, muss er frankiert werden.

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