Landeswahlleiter weist auf verkürzte Fristenlage hin

- Erschienen am 22.07.2005 - Presemitteilung 06/2005

Nachdem Bundespräsident Horst Köhler den Bundestag aufgelöst hat und der 18. September 2005 - vorbehaltlich einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes - als Tag der vorgezogenen Neuwahl für den 16. Deutschen Bundestag vorgesehen ist, wird sich für die Parteien und Kandidaten die Fristenlage zur Vorbereitung und Teilnahme an der Bundestagswahl ändern. Darauf weist  Landeswahlleiter Peter Kirmße hin.

„Viele Parteien haben sich in den vergangenen Wochen bereits darauf eingestellt und entsprechende Vorbereitungen eingeleitet. Trotz Ferien- und Urlaubszeit haben sie dafür jegliche Unterstützung durch das Landeswahlbüro und die Kreiswahlleiter erhalten. Dieses werden wir weiterhin gewährleisten, um die Durchführung der Wahl unter diesen besonderen Bedingungen für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich zu gestalten.“

Als nächster wichtiger Termin gilt der 2. August 2005. Bis dahin müssen alle Parteien, die weder im 15. Deutschen Bundestag noch in einem der 16 Landesparlamente vertreten sind und an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, ihre Beteiligungsanzeige an der Wahl beim Bundeswahlleiter eingereicht haben.

Frühzeitig sollten auch die Landeslisten beim Landeswahlleiter und die Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern mit den entsprechenden Unterlagen abgegeben werden. Dieses muss beim Landeswahlleiter und bei den Kreiswahlleitern spätestens bis zum 15. August 2005, 18.00 Uhr, erfolgen. Bis zum 19. August 2005 werden der Landeswahlausschuss und die zehn Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Landeslisten bzw. Kreiswahlvorschläge entscheiden.

Die Mitglieder des Landeswahlausschusses werden in diesen Tagen von Landeswahlleiter Kirmße neu berufen. Sie müssen in der Vorbereitungsphase und bei der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses wichtige Entscheidungen fällen und über die Zulässigkeit von Beschwerden über Kreiswahlvorschläge befinden. Neben dem Landeswahlleiter gehören dem Landeswahlausschuss je ein Vertreter der SPD, CDU, PDS, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DVU an.

Alle gesetzlichen Vorgaben, Unterlagen und Hinweise des Landeswahlleiters sind über das Internet abrufbar unter www.wahlen.brandenburg.de.

Landeswahlleiter Kirmße bittet alle Bürgerinnen und Bürger ihre Gemeinden bei der Durchführung der Wahl zu unterstützen und sich für eine Mitarbeit in den Wahlvorständen bereit zu erklären. Für die über 3.500 Urnen- und Briefwahlbezirke werden mindestens 18.000 Wahlhelfer benötigt.

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