Wahlbeteiligung um 14 Uhr
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Bis 14:00 Uhr haben von den rund 2,1 Millionen wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger seit Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr etwa 46,1 Prozent (2019: 31,3 Prozent) von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Die abgegebenen Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler sind dabei nicht berücksichtigt.
Die höchste Wahlbeteiligung meldete die kreisfreie Stadt Potsdam, die niedrigste wurde für die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und für den Landkreis Uckermark festgestellt. Die Wahlbeteiligung in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Prozent:
Territorialkreis | Wahlbeteiligung in % |
Brandenburg an der Havel | 40,2 |
Cottbus | 43,7 |
Frankfurt (Oder) | 42,1 |
Potsdam | 51,3 |
Barnim | 48,9 |
Dahme-Spreewald | 46,0 |
Elbe-Elster | 47,9 |
Havelland | 43,9 |
Märkisch-Oderland | 48,4 |
Oberhavel | 47,8 |
Oberspreewald-Lausitz | 44,0 |
Oder-Spree | 46,6 |
Ostprignitz-Ruppin | 44,5 |
Potsdam-Mittelmark | 48,9 |
Prignitz | 42,9 |
Spree-Neiße | 47,2 |
Teltow-Fläming | 42,0 |
Uckermark | 40,2 |
Landeswahlleiter Josef Nußbaum appelliert an alle wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger, die noch nicht gewählt haben, ihr Wahlrecht zum 8. Landtag Brandenburg nicht ungenutzt zu lassen: „Wie sich der künftige Landtag zusammensetzt, liegt auch an Ihrer Stimme – verschenken Sie deshalb nicht Ihr Recht auf Mitbestimmung. Noch bis 18 Uhr können Sie in Ihrem Wahllokal von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.“
Der Landeswahlleiter weist auch darauf hin, wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann trotzdem an der Landtagswahl teilnehmen. Im Wahllokal reicht die Vorlage des Personalausweises oder Passes aus. Die Wahllokale sind noch bis 18:00 Uhr geöffnet.