Wahlbeteiligung im Land Brandenburg um 14 Uhr

- Erschienen am 23.02.2025 - Presemitteilung 11/2025

Potsdam – Seit Öffnung der Wahllokale haben bis 14 Uhr 55,4 Prozent der rund zwei Millionen Wahlberechtigten in Brandenburg ihre Stimme in den Wahllokalen abgegeben. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum gleichen Zeitpunkt 48,8 Prozent. Landeswahlleiter Josef Nußbaum weist darauf hin, dass die Ermittlung dieser Wahlbeteiligung anhand der Wählerinnen und Wähler mit Stimmabgabevermerk in den Wahllokalen im Verhältnis zu den Wahlberechtigten, die keine Briefwahlunterlagen beantragt haben (und deshalb lediglich im Wahllokal wählen dürfen), erfolgte.

Bis Freitag vor dem Wahltag haben etwa 507.000 Wahlberechtigte in Brandenburg Briefwahlunterlagen beantragt (2021: 569.600). 2021 hatten insgesamt 540.209 Brandenburgerinnen und Brandenburger an der Briefwahl teilgenommen.

Die höchste Wahlbeteiligung meldete der Landkreis Märkisch-Oderland, die niedrigste Wahlbeteiligung die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel. Die Wahlbeteiligung in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Prozent:

Territorialkreis Wahlbeteiligung in %
Brandenburg an der Havel 46,3
Cottbus 52,6
Frankfurt (Oder) 49,2
Potsdam 59,3
Barnim 57,8
Dahme-Spreewald 57,1
Elbe-Elster 55,7
Havelland 55,1
Märkisch-Oderland 59,5
Oberhavel 57,7
Oberspreewald-Lausitz 54,7
Oder-Spree 54,7
Ostprignitz-Ruppin 53,8
Potsdam-Mittelmark 58,6
Prignitz 55,2
Spree-Neiße 53,8
Teltow-Fläming 56,6
Uckermark 51,9

Landeswahlleiter Josef Nußbaum appelliert an alle Wahlberechtigten, die noch nicht gewählt haben: „Wesensmerkmal unserer repräsentativen Demokratie ist die demokratische Legitimation durch Wahlen. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr! Jede einzelne Stimme entscheidet am Ende über die Zusammensetzung des Bundestages mit. Nutzen Sie die verbleibende Zeit und suchen Sie Ihr Wahllokal noch bis 18 Uhr auf!

Außerdem weist der Landeswahlleiter darauf hin, wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann trotzdem in sein Wahllokal gehen und wählen. Nußbaum: „Es reicht die Vorlage von Personalausweis oder Pass.“