Landeswahlausschuss entschied über Beteiligungsanzeigen zur Landtagswahl

- Erschienen am 23.07.2009 - Pressemitteilung 19/2009

Zehn Vereinigungen hatten bis zum gesetzlich vorgegebenen Termin am 1. Juli 2009 beim Landeswahlleiter ihren Wunsch auf Beteiligung an der Landtagswahl am 27. September 2009 angezeigt. Heute prüfte der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiter Bruno Küpper in Potsdam in einer öffentlichen Sitzung, ob diese Vereinigungen ihre Wahlanzeige form- und fristgemäß eingereicht haben, ob sie als Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung wahlvorschlagsberechtigt sind.

Dazu mussten die Vereinigungen folgende Unterlagen einreichen: Satzung und Programm sowie einen Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes.

Der Landeswahlausschuss entschied nach Anhörung der anwesenden Vertreter der betroffenen Vereinigungen folgendermaßen:

 

Anerkennung und Zulassung als Partei:

DIE REPUBLIKANER (REP),

Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP),

Freie Union.

Anerkennung und Zulassung als politische Vereinigung

Freie Wähler Brandenburg (FW),

Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen (BVB),

Deutsche Arbeitslosen Partei  (DAP),

Die-Volksinitiative gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen und die verfehlte Wasserpolitik.

Anerkennung und Zulassung als Listenvereinigung:

Zusammen für Brandenburg: FREIE WÄHLER

unter Beteiligung der Vereinigungen

Freie Wähler Brandenburg (FW) und

Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen (BVB).

Nicht zugelassen wurden folgende Vereinigungen, weil ihre Beteiligungsanzeigen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen:

Piratenpartei Deutschland (PIRATEN),

Global Future Party (GFP),

Plan B.

Die zugelassenen Parteien und politischen Vereinigungen können nunmehr mit eigenen Wahlvorschlägen landesweit zur Landtagswahl antreten. Bis zum 10. August 2009, 18.00 Uhr müssen sie ihre Vorschläge für einen Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag mit einem Wahlkreiskandidaten/Erststimme) beim jeweiligen Kreiswahlleiter und ihre Kandidaten für eine Landesliste (Zweitstimme) beim Landeswahlleiter einreichen. Dieser Termin betrifft auch die Parteien und politischen Vereinigungen, die von der Beteiligungsanzeige befreit waren, weil sie im Land Brandenburg bei der letzten Landtags- bzw. Bundestagswahl mit eigenen Kandidaten angetreten waren.

Spätestens am 14. August 2009 wird der Landeswahlausschuss für die Landtagswahl in seiner nächsten öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Landeslisten befinden. Bis zu diesem Termin entscheiden auch die Kreiswahlausschüsse der 44 Wahlkreise über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge (Wahlkreisbewerber).

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