Insgesamt 110 Bewerber für 37 Bürgermeister-Posten

- Erschienen am 23.08.2011 - Pressemitteilung 01/2011

Im Land Brandenburg werden am 11. September 2011 in 36 kreisangehörigen Städten und Gemeinden und in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel neue hauptamtliche Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister gewählt. Insgesamt bewerben sich 110 Kandidaten um die 37 Bürgermeister-Posten, teilt Landeswahlleiter Bruno Küpper heute in Potsdam mit, nachdem die örtlichen Wahlausschüsse über die Zulassung der Wahlvorschläge beschlossen haben. Knapp ein Fünftel der Bewerber – und zwar 19,1 Prozent – sind Frauen. Unter den Bewerbern haben sich 31 Amtsinhaber, darunter fünf Frauen, erneut aufstellen lassen.

57 Bewerberinnen und Bewerber wurden von Parteien nominiert: SPD – 19; CDU – 16; DIE LINKE – 11; FDP – 4; GRÜNE/B 90 – 3; Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) – 2; Familien-Partei Deutschlands (Familie) – 1; NPD – 1.Von Wählergruppen wurden 17 Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt und von Listenvereinigungen sechs. Als Einzelbewerber treten unter ihrem Namen 30 Frauen und Männer an.Jüngster Bewerber ist mit Jahrgang 1984 Felix Menzel, der von der SPD in Milower Land ((Havelland) aufgestellt wurde.

Mit sechs Bewerbern um das Bürgermeisteramt steht die Stadt Jüterbog (Teltow-Fläming) an der Spitze, wogegen in Schorfheide (Barnim), Röderland (Elbe-Elster), Ketzin/Havel (Havelland) und Fehrbellin (Ostprignitz-Ruppin) nur ein Bewerber bzw. eine Bewerberin aufgestellt wurde.

In der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel tritt Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann (CDU) erneut an. Sie kandidiert gegen vier weitere Bewerber: Norbert Langerwisch (SPD), Alfredo Förster (DIE LINKE), Martina Marx (GRÜNE/B 90) und Sven Weller (PIRATEN).

Die Bürgermeisterwahlen werden von den jeweiligen kommunalen Wahlleitern organisiert. In seinem Internetangebot informiert der Landeswahlleiter unter www.wahlen.brandenburg.de über sämtliche Bewerberinnen und Bewerber in den einzelnen Städten und Gemeinden, über die örtlichen Wahlleiterinnen und Wahlleiter und ihre Erreichbarkeiten, über Fristen sowie die gesetzlichen Grundlagen der Bürgermeisterwahlen.

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