Zwölf Landeslisten auf Stimmzettel zur Bundestagswahl

Landeswahlausschuss entschied heute über Zulassung

- Erschienen am 24.01.2025 - Presemitteilung 05/2025

Potsdam – Der Landeswahlausschuss entschied am heutigen Freitag über die Zulassung der eingereichten Listenwahlvorschläge von insgesamt 16 Parteien. Nach Prüfung aller Unterlagen durch den Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiter Josef Nußbaum wurden folgende Landeslisten für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zugelassen. Sie sind in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel angegeben:

  1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  2. Alternative für Deutschland (AfD)
  3. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  4. Freie Demokratische Partei (FDP)
  5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
  6. Die Linke (Die Linke)
  7. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  8. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  9. Volt Deutschland (Volt)
  10. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  11. BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
  12. Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)

Unter ihnen sind folgende drei Parteien, die die nötige Anzahl an gültigen Unterstützungsunterschriften ihren Landeslisten beigebracht haben:

  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD,
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI),
  • Volt Deutschland (Volt).

Vier Parteien haben nicht die nötige Anzahl der gesetzlich geforderten Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Land Brandenburg für ihre Landeslisten eingereicht:

  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis),
  • MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25),
  • Partei des Fortschritts (PdF),
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei).

Bei seinen einzeln gefällten Entscheidungen musste der Landeswahlausschuss bei den zugelassenen Landeslisten von Volt Deutschland (Volt) und der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) jeweils eine Kandidatin streichen, weil bei beiden die gesetzlich geforderten Unterlagen nicht vorlagen.

Gegen die heutigen Entscheidungen des Landeswahlausschusses können bis zum Ablauf des 27. Januars 2025 Beschwerden an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden, der darüber am 30. Januar 2025 befinden wird.

Heute entschieden ebenfalls die zehn Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Vorschläge für die Direktkandidaten in ihren Wahlkreisen. Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse können ebenfalls bis Ablauf des 27. Januars 2025 an den Landeswahlausschuss erhoben werden. Dieser entscheidet dann in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 darüber.

Spätestens am 3. Februar 2025 wird der Landeswahlleiter alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber für die Bundestagswahl im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlichen.