In einer Woche endet die Frist zur Beteiligungsanzeige für Parteien und politische Vereinigungen

- Erschienen am 24.06.2009 - Pressemitteilung 17/2009

Parteien und politische Vereinigungen, die sich weder an der letzten Landtagswahl noch an der Bundestagswahl im Land Brandenburg beteiligt haben, aber zur diesjährigen Landtagswahl am 27. September 2009 mit eigenen Wahlvorschlägen antreten wollen, können dieses noch bis zum 1. Juli 2009, 18.00 Uhr beim Landeswahlleiter anzeigen. An diesen Termin erinnert nachdrücklich Landeswahlleiter Bruno Küpper. Für die parallel laufende Vorbereitung der Bundestagswahl am selben Tag endet - wie bereits gemeldet - die Anzeigefrist beim Bundeswahlleiter wenige Tage vorher, am 29. Juni 2009.

Bisher liegen beim Landeswahlleiter sechs Beteiligungsanzeigen vor. Diese wurden sofort nach Eingang auf Rechtmäßigkeit geprüft, um eventuelle Mängel noch rechtzeitig bis zum Fristablauf beheben zu können.

Befreit von dieser Beteiligungsanzeige sind Parteien und politische Vereinigungen, die hier zur letzten Bundestags- oder Landtagswahl angetreten sind. Von diesen haben bereits sechs Kontakt mit dem Landeswahlleiter aufgenommen, um entweder schon ihre Landeslisten einzureichen oder Formulare für Unterstützungsunterschriften für ihren Wahlvorschlag einzufordern.

Bis zum 1. Juli 2009, 18.00 Uhr muss ebenfalls beim Landeswahlleiter angezeigt werden, ob sich Parteien und politische Vereinigungen mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag als Listenvereinigung an der Landtagswahl beteiligen wollen. Dieses Zusammengehen von Parteien und politischen Vereinigungen schließt eine eigene Landesliste oder einen eigenen Kreiswahlvorschlag der kooperierenden einzelnen Parteien und politischen Vereinigungen aus. Bisher haben beim Landeswahlleiter zwei Vereinigungen ihre Bekundung zu einer gemeinsamen Listenvereinigung abgegeben.

Der Landeswahlausschuss wird spätestens am 7. August 2009 in einer öffentlichen Sitzung darüber entscheiden, welche dieser Parteien und politischen Vereinigungen zur Landtagswahl zugelassen werden und damit eigene oder gemeinsame Wahlvorschläge einreichen dürfen. Bis zum 10. August 2009, 18.00 Uhr müssen dann die Wahlvorschläge (Kreiswahlvorschlag für die Direktkandidatur in einem Wahlkreis und Landeslistenvorschlag) bei den jeweiligen Kreiswahlleitern bzw. beim Landeswahlleiter eingereicht werden. Spätestens am 14. August werden die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden und diese öffentlich bekanntgeben. Da es eine dreitägige Beschwerdefrist gegen die Zurückweisung und auch Zulassung eines Kreiswahlvorschlages beim Landeswahlausschuss gibt, steht erst spätestens am 20. August fest, wer auf der linken Seite des jeweiligen Stimmzettels für das Direktmandat des Wahlkreises kandidiert.

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