Längste Stimmzettel messen 39 Zentimeter

Hinweise zu Stimmzetteln, Bewerbern und Beginn der Briefwahl

- Erschienen am 24.07.2019 - Presemitteilung 24/2019

Potsdam – Der Landeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Kreiswahlvorschlages der AfD im Wahlkreis 38 (Oberspreewald-Lausitz I) zurückgewiesen. Die für eine Zulassung erforderlichen Unterlagen des Wahlvorschlages entsprachen wegen fehlender Unterschriften nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses wurden einstimmig getroffen.

Nunmehr ist das Zulassungsverfahren für die Landtagswahl am 1. September 2019 abgeschlossen und die Stimmzettel der 44 Wahlkreise können gedruckt werden. Die Länge der Stimmzettel bewegt sich zwischen 33 und 39 Zentimetern. Die meisten Wahlkreisbewerber gibt es in den Wahlkreisen 10 (Uckermark III/Oberhavel IV) und 22 (Potsdam II). In diesen Wahlkreisen bewerben sich jeweils zehn Kandidaten von Parteien und politischen Vereinigungen sowie jeweils ein Einzelbewerber um ein Direktmandat.

Elf Parteien und politische Vereinigungen haben eine Landesliste aufgestellt, für die die Wähler ihre Zweitstimme abgeben können. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die politische Zusammensetzung des Landtages. Die Wahlkreisbewerber werden hingegen mit der Erststimme des Wählers gewählt. Wer die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält, zieht direkt in den Landtag ein.

Sechs Parteien treten mit Direktkandidaten in allen 44 Wahlkreisen an (SPD, CDU, DIE LINKE, GRÜNE/B 90, BVB / FREIE WÄHLER und FDP). In 43 Wahlkreisen konnte die AfD Kandidaten aufstellen. Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die DEUTSCHE KONSERVATIVE (Deutsche Konservative) sowie die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) haben keine Landeslisten eingereicht, treten jedoch in einigen Wahlkreisen mit Direktkandidaten an. Einzelbewerber ohne Parteienhintergrund gibt es in sieben Wahlkreisen.

Insgesamt bewerben sich 416 Kandidaten um einen der 88 Landtagssitze. 137 von ihnen sind Frauen (32,9 Prozent). Bei der vergangenen Landtagswahl 2014 waren es insgesamt 404 Kandidaten, darunter 112 Frauen (27,7 Prozent). 81 Bewerber sind nur auf einer Landesliste vertreten. 335 der Kandidaten treten in einem Wahlkreis an, darunter sind 229 Kandidaten, die zudem auf einer Landesliste vertreten sind. Den höchsten Frauenanteil unter den Wahlvorschlägen der Parteien und politischen Vereinigungen hat mit 57,1 Prozent die Tierschutzpartei (7 Bewerber, darunter 4 Frauen). Den geringsten Frauenanteil hat die BVB / FREIE WÄHLER mit 13,6 Prozent (44 Bewerber, darunter 6 Frauen).

Die vollständige Bewerberliste mit allen Landeslistenbewerbern und Direktkandidaten wird in der nächsten Woche auf der Internetseite des Landeswahlleiters und am 5. August 2019 im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht.

Bis zum 4. August 2019 erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Bei vergangenen Wahlen kam es vor, dass vereinzelt Wahlbenachrichtigungen ihren Adressaten nicht erreicht haben. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte deshalb unbedingt in seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen und überprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Vom 5. bis zum 9. August 2019 können die Bürger Einblick in das Wählerverzeichnis nehmen, um die Richtigkeit ihrer Daten zu überprüfen. Anträge auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis können bis zum 17. August 2019 gestellt werden.

Anträge für die Briefwahl können bereits jetzt an die zuständige Wahlbehörde des Wohnortes gestellt werden. Nach dem Druck der Stimmzettel können die Wahlbehörden mit dem Versand der Briefwahlunterlagen und der entsprechenden Erteilung von Wahlscheinen beginnen. Briefwahlunterlagen können in besonderen Fällen – das betrifft z. B. kurzfristig erkrankte Wähler – noch am Wahltag bis 15:00 Uhr durch bevollmächtigte Personen beantragt werden.