Bundestagswahl am 18. September 2005

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

- Erschienen am 25.08.2005 - Pressemitteilung 10/2005

Wahlberechtigte, die am Tage der Bundestagswahl, am 18. September 2005 nicht in ihrem Wahllokal wählen können, weil sie sich während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde, zu dem auch Urlaubsreisen gehören, außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten, aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst ihres körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht aufsuchen können oder ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt haben und nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor dem Wahltag ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der für den Wahlberechtigten zuständigen Gemeinde- oder Stadtbehörde gestellt werden. Die Antragstellung ist schriftlich oder mündlich möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektrischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist nicht zulässig.

Im Internetangebot des Landeswahlleiters unter Elektronische Wahlscheinbeantragung findet man für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ein entsprechendes Formular. Dieses kann heruntergeladen, am PC bearbeitet und per E-Mail oder auf dem Postweg an die Gemeindebehörde gesendet werden.

Die bei bisherigen Wahlen von den Briefwählern am häufigsten genutzte Form ist die Antragstellung mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindlichen Wahlscheinantrag. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens am 28. August 2005 bei allen Wahlberechtigten eingetroffen sein. Die Wahlbenachrichtigungen werden auf der Grundlage der Wählerverzeichnisse erstellt. Die Wahlbehörde trägt ohne besonderen Antrag alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ein, die mindestens seit dem 14. August 2005 im Wahlbezirk gemeldet sind. Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung sollte der Betroffene spätestens am Freitag, dem 26. August 2005 bei seiner Stadt- oder Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen muss.

Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr beantragt werden. Unter besonderen Voraussetzungen wie z. B. bei nachweislich plötzlicher Erkrankung, wodurch der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltage bis 15.00 Uhr möglich. Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag die Briefwahlunterlagen mit einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was der Briefwähler zu tun hat. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde- oder Stadtbehörde abholen möchte, kann dort auch sofort an Ort und Stelle die Briefwahl durchführen.

Von größter Wichtigkeit ist es, dass der Briefwähler den Wahlbrief rechtzeitig zur Post gibt oder bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde vorliegen, da um 18.00 Uhr der Wahlakt abgeschlossen und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Deshalb sollte der Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, den 15. September 2005) abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Briefwähler dass Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.

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