270 ehrenamtliche Bürgermeister gesucht
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Die Vorbereitungen für den Wahltag 25. Mai 2014 laufen in allen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg bereits auf Hochtouren. „Erstmalig wird die Europawahl mit den Kommunalwahlen im Land Brandenburg gemeinsam an einem Tag durchgeführt. Das soll künftig so bleiben. Insgesamt können an diesem Tag in einer Gemeinde bis zu sechs unterschiedliche Wahlen durchgeführt werden. Alle Wahlleitungen sind damit besonders gefordert, sie werden mit Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer ihr Bestes tun, damit diese Premiere gelingt“, teilt Landeswahlleiter Bruno Küpper heute in Potsdam mit. „Das bereits bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr installierte Kommunikations- und Datenerfassungssystem über das Landesverwaltungsnetz, an dem alle Verwaltungen in den Landkreisen, Städten, Gemeinden und Ämtern angeschlossen sind, wird uns dabei die Arbeit erleichtern.“
Insgesamt werden 14 Kreistage und 418 Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen in den kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden gewählt. Das sind in den Kreistagen insgesamt 740 Vertreter, in den Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte insgesamt 194 Vertreter und in den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden insgesamt 5.894 Vertreter.
Ebenfalls gewählt werden am 25. Mai 270 ehrenamtliche Bürgermeister sowie in 1.618 Ortsteilen 373 Ortsvorsteher und 1.245 Ortsbeiräte. Falls bei der Landratswahl im Landkreis Prignitz am 11. Mai kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erhält, findet in diesem Landkreis zusätzlich noch die Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.
Parteien, die sich an den Kommunalwahlen beteiligen wollen und an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag oder an der letzten Landtagswahl nicht mit einem eigenen Wahlvorschlag beteiligt hatten, können ihre Beteiligungsanzeige beim Landeswahlleiter noch bis zum 5. März 2014, 18 Uhr einreichen. Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Einzelbewerbern für die einzelnen kommunalen Wahlen können spätestens bis zum 20. März 2014, 12 Uhr beim jeweils zuständigen Wahlleiter eingereicht werden. Einen Tag davor müssen bis 16 Uhr bereits die Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag dem Wahlleiter vorliegen.
Für die Aufstellung der Wahlvorschläge kann der Formularassistent, den der Landeswahlleiter über sein Internetangebot zur Verfügung stellt, genutzt werden. Mit diesem Assistenten können die Wahlvorschlagsträger die für die Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlichen Formulare im Dialogverfahren ausfüllen.
Eine Auflistung, wo welche kommunalen Wahlen stattfinden, ist im Internetangebot des Landeswahlleiters www.wahlen.brandenburg.de im Menü Kommunalwahlen abrufbar.