Vorbereitung der Bundestagswahl in Brandenburg unter Pandemiebedingungen

Landeswahlleiter und Leiter des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) informieren über Herausforderungen bei den Vorbereitungen der Wahl und über die Einführung einer neuen Wahlsoftware

- Erschienen am 26.04.2021 - Pressemitteilung 02/2021

Potsdam – Im Jahr 2021 beeinträchtigt die Corona-Pandemie weiterhin das öffentliche Leben. „Es ist davon auszugehen, dass die anstehende Bundestagswahl unter den Bedingungen der Pandemie stattfinden wird“, teilt Landeswahlleiter Bruno Küpper am Montag mit. Vor diesem Hintergrund erfordert die Vorbereitung und Durchführung der am 26. September 2021 stattfindenden Bundestagswahl in Brandenburg neben der Beachtung von wahlrechtlichen Vorgaben auch die Beachtung von infektionsschutzrechtlichen Regelungen.

Vorbereitungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Schon jetzt zeichnet sich eine Zunahme der Briefwahlbeteiligung ab. Der Briefwahlanteil könnte sich im Vergleich zur letzten Bundestagswahl (2017: 21,5 Prozent) ungefähr verdoppeln und damit in Brandenburg etwa 50 Prozent erreichen. Dieser enorme Anstieg stellt die Wahlorganisation in den Gemeinden vor große Anforderungen. Bei diesem Anstieg müssen für die Bundestagswahl 2021 etwa 330 Briefwahlbezirke mehr eingerichtet werden als bei der letzten landesweiten Wahl in Brandenburg (Landtagswahl 2019: 505 Briefwahlbezirke).

Dies hat zur Folge, dass in Brandenburg auch mehr Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt werden. Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede Person werden, die wahlberechtigt ist. Sie werden von den Gemeindebehörden berufen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich unmittelbar an ihre Gemeinde wenden.

In diesem Zusammenhang weist Landeswahlleiter Bruno Küpper darauf hin, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer laut Corona-Impfverordnung des Bundes vom 10. März 2021 der Personengruppe mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) zugeordnet werden und damit Anspruch auf eine Schutzimpfung haben. Als Nachweis für die Priorisierung ist die Berufungsurkunde der Gemeindebehörde vorzulegen. Der Landeswahlleiter empfiehlt, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer frühzeitig zu berufen, damit die Impfung noch rechtzeitig vor der Wahl erfolgen kann.

Zudem werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aktuell Empfehlungen für Hygienemaßnahmen erarbeitet. Landeswahlleiter Bruno Küpper empfiehlt: „Die Gemeindebehörden sollten die Wählerinnen und Wähler mit der Wahlbenachrichtigung auf wichtige Bestimmungen der Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Wahllokal, hinweisen.“

In Zusammenhang mit der Änderung der Bundeswahlordnung vom 13. Februar 2020 ergeben sich darüber hinaus wahlorganisatorische Herausforderungen für die Ergebnisermittlung der Bundestagswahl 2021. Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses wurde neu geregelt, dass in Wahllokalen mit weniger als 50 Wählerinnen und Wählern das Ergebnis nicht an Ort und Stelle ermittelt wird. Alle Wahlunterlagen werden stattdessen in ein benachbartes Wahllokal eines anderen Wahlbezirks gebracht. Dort wird dann ein gemeinsames Ergebnis aus den Stimmzetteln beider Wahllokale ermittelt. Da erst am Wahlabend feststehen würde, welche Wahllokale betroffen sind, empfiehlt der Landeswahlleiter, solche Eventualfälle nicht auftreten zu lassen. Das bedeutet, dass Wahlbezirke so gebildet werden sollen, dass sie mindestens 250 Wahlberechtigte enthalten.

Einführung der neuen Wahlsoftware „Elect“

Zur Bundestagswahl 2021 wird erstmals landesweit die neue Wahlsoftware „Elect“ eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine Webanwendung, die aus einem Wahlorganisationsmodul (Verwaltung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, Wahllokalen, Einteilung des Wahlgebiets) und einem Wahlabwicklungsmodul (Erfassung der Wahlbeteiligung und der Ergebnisse sowie Ergebnispräsentation) besteht. Mit der neuen Wahlsoftware wird auch weiterhin die Verwendung einer einheitlichen Software für alle Ebenen (Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde, Kreis und Land) sichergestellt. Die bisher verwendete Wahlsoftware „PC-Wahl“ hingegen wird für die landesweiten Wahlen nicht mehr eingesetzt werden.

Die Einführung sowie die damit verbundenen erforderlichen Tests der neuen Wahlsoftware „Elect“ werden vom AfS in Zusammenarbeit mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister vorgenommen. Bereits im November 2020 fand eine landesweite Probewahl statt. In Vorbereitung der Bundestagswahl sind zudem noch drei Großtests geplant.