Zwölf Landeslisten zur Bundestagswahl zugelassen

- Erschienen am 26.07.2013 - Pressemitteilung 07/2013

Potsdam – Am heutigen Freitag traf sich zum ersten Mal im Rahmen der Vorbereitung der Bundestagswahl am 22. September 2013 der Landeswahlausschuss, um über die Zulassung der eingereichten Listenwahlvorschläge von insgesamt 15 Parteien zu entscheiden. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das neunköpfige Gremium unter Vorsitz von Landeswahlleiter Bruno Küpper wurden folgende Landeslisten für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag zugelassen (in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel):

DIE LINKE (DIE LINKE)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Freie Demokratische Partei (FDP)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
DIE REPUBLIKANER (REP)
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
Alternative für Deutschland (AfD)
Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland)
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Abgelehnt wurden von den Mitgliedern des Landeswahlausschusses die Landeslisten folgender Parteien:

Freie Wähler Deutschland (FWD)
DIE ALTERNATIVEN
NEUE MITTE (NM).

Den politischen Vereinigungen FWD und DIE ALTERNATIVEN wurden vom Bundeswahlausschuss in seinen Sitzungen am 4. und 5. Juli 2013 nicht die Parteieigenschaft zuerkannt, die zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bundestagswahl ist. Der Beschwerde der FWD beim Bundesverfassungsgericht über die Nichtzulassung zur Bundestagswahl wurde nicht stattgegeben.

Die Partei NEUE MITTE hat keine der gesetzlich geforderten Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Land Brandenburg für ihre Landeslisten eingereicht.

Gegen die heutigen Entscheidungen des Landeswahlausschusses können bis zum 29. Juli 2013 Beschwerden an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden, der darüber spätestens am 1. August 2013 befinden wird.

Heute entschieden ebenfalls die zehn Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Vorschläge für die Direktkandidaten in ihren Wahlkreisen. Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse können ebenfalls bis zum 29. Juli 2013 an den Landeswahlausschuss erhoben werden, der - im Falle des Eingangs von Beschwerden - am 1. August 2013 darüber befinden wird.

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