Teilnahme an der Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung

- Erschienen am 26.08.2019 - Pressemitteilung 28/2019

Potsdam – Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese vielleicht verlegt hat, kann trotzdem an der Landtagswahl am kommenden Sonntag, den 1. September 2019, teilnehmen, wenn er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer unsicher ist, ob er im Wählerverzeichnis steht und in welches Wahllokal er gehen muss, fragt in seiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach. Die Vorlage des Personalausweises oder Passes reicht aus, um auch ohne Wahlbenachrichtigung seine Stimme abzugeben.

Der Landeswahlleiter Bruno Küpper ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, ihr Wahlrecht zur Landtagswahl nicht ungenutzt zu lassen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 1. September 2003 oder früher geboren sind, mindestens seit dem 1. August 2019 ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Brandenburg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.