Wichtige Hinweise für Briefwähler
- Erschienen am - PresemitteilungJeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme zu den Wahlen, am 19. September 2004, bereits im Vorfeld per Briefwahl abzugeben.
Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der für den Wahlberechtigten zuständigen Gemeinde- oder Stadtbehörde gestellt werden. Die Antragstellung ist schriftlich oder mündlich möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist nicht zulässig.
Die bei bisherigen Wahlen von den Briefwählern häufig genutzte Form ist die Antragstellung mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindlichen Wahlscheinantrag.
Die Wahlbenachrichtigungskarte müsste bis spätestens 22. August 2004 bei allen Wahlberechtigten eingetroffen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr beantragt werden. Unter besonderen Voraussetzungen, wie z. B. bei nachweislich plötzlicher Erkrankung, wodurch das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltage bis 15.00 Uhr möglich.
Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag die Briefwahlunterlagen mit einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet ist, was der Briefwähler zu tun hat. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung abholen möchte, kann dort auch sofort an Ort und Stelle die Briefwahl durchführen.
Von größter Wichtigkeit ist es, dass der Briefwähler den Wahlbrief rechtzeitig zur Post gibt oder bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt. Der Wahlbrief muss dort spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahlzeit abgelaufen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
Deshalb sollte im Fall des Versendens der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, den 16. September 2004 abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Briefwähler das Risiko, dass sein Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.