Landeswahlausschuss entschied über Beschwerde zur Landratswahl im Landkreis Elbe-Elster

- Erschienen am 28.02.2018 - Presemitteilung 01/2018

Potsdam - Der Landeswahlausschuss entschied heute in Potsdam unter Leitung von Landeswahlleiter Bruno Küpper über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Einzelwahlvorschlages zur Landratswahl im Landkreis Elbe-Elster am 22. April 2018. Beschwerdeführer war die Vertrauensperson des zurückgewiesenen Wahlvorschlags des Einzelbewerbers Andreas Richter.

Der Landeswahllausschuss wies einstimmig die Beschwerde zurück. Die Beschwerde wurde zwar frist- und formgerecht beim Kreiswahlleiter des Landkreises Elbe-Elster eingereicht, ist jedoch unbegründet. Der Einzelbewerber hatte für seinen Wahlvorschlag nicht die erforderliche Anzahl von 100 gültigen Unterstüt-zungsunterschriften erreicht. Der Wahlvorschlag entspricht somit nicht den gesetzlichen Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlver-ordnung und wurde daher zu Recht vom Kreiswahlausschuss nicht zur Landratswahl zugelassen.