Anerkennung als Partei erfolgt

Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge steht bevor

- Erschienen am 28.03.2024 - Presemitteilung 05/2024

Potsdam – Heute tagte der Landeswahlausschuss unter dem Vorsitz des stellvertretenden Landeswahlleiters, Dr. Thomas Nobbe, in Potsdam. Dabei wurde über die Anträge der Vereinigungen DER DRITTE WEG (III. Weg) und Bündnis Deutschland entschieden, die als Partei zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 antreten wollen.

Dr. Thomas Nobbe erklärte: „Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen haben die Mitglieder des Landeswahlausschusses entschieden, dass die Parteieigenschaft bei beiden Vereinigungen gegeben ist.“

Die Kriterien für die Anerkennung als Partei im Sinne des Parteiengesetzes waren für den Landewahlausschuss u.a. die Organisationsstruktur und –dichte sowie die Mitgliederzahlen der Vereinigungen. Auch floss deren öffentliches Hervortreten unter dem Gesichtspunkt der ernsthaften Einflussnahme auf die politische Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung mit ein. Eine Bewertung des Parteiprogramms oder eine Überprüfung der Verfassungskonformität fand nicht statt. „Weder der Landeswahlausschuss noch der Landesswahlleiter sind hierzu – mangels einer gesetzlichen Grundlage – befugt“, erläuterte der stellvertretende Landeswahlleiter.

Darüber hinaus erinnerte Dr. Thomas Nobbe an die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei den zuständigen Wahlleitungen. „Diese endet am 4. April 2024 um 12 Uhr und gilt für alle Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerbenden. Unterstützungsunterschriften können nur noch bis zum 3. April 2024, 16 Uhr, geleistet werden.“