Fünf Beteiligungsanzeigen eingegangen

Landeswahlausschuss prüft Zulassung zur Landtagswahl

- Erschienen am 28.05.2019 - Presemitteilung 18/2019

Potsdam – Bis zum Fristende am 27. Mai 2019, 18:00 Uhr, haben die folgenden fünf Vereinigungen ihren Wunsch auf Beteiligung zur Wahl des 7. Landtags Brandenburg am 1. September 2019 beim Landeswahlleiter angezeigt:

  • DEUTSCHE KONSERVATIVE
  • Łužyska Alianca – Lausitzer Allianz
  • Partei für Gesundheitsforschung
  • V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
  • WIR – Bürger, Unternehmen & öffentlicher Dienst

Die eingegangenen Unterlagen wurden im Landeswahlbüro sofort geprüft. Am 13. Juni 2019 wird der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, ob alle Vorgaben für eine Beteiligung an der diesjährigen Landtagswahl erfüllt sind und ob die jeweilige Vereinigung mit einem eigenen Wahlvorschlag antreten darf. Parteien und politische Vereinigungen, die sich bereits an der letzten Wahl zum Landtag oder an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag im Land Brandenburg mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt hatten, sind von der Anzeigepflicht befreit.

Bis zum 15. Juli 2019, 18:00 Uhr, müssen alle Parteien und politischen Vereinigungen, die an der Landtagswahl teilnehmen wollen, ihre Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern sowie ihre Landesliste beim Landeswahlleiter einreichen. Spätestens am 19. Juli 2019 werden die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden und diese öffentlich bekanntgeben.