15 Landeslisten auf Stimmzettel zur Bundestagswahl/Landeswahlausschuss entschied heute über Zulassung

- Erschienen am 28.07.2017 - Presemitteilung 05/2017

Potsdam - Der Landeswahlausschuss für die Bundestagswahl entschied am heutigen Freitag über die Zulassung der eingereichten Listenwahlvorschläge von insgesamt 15 Parteien. Nach Prüfung aller Unterlagen durch das neunköpfige Gremium unter Vorsitz von Landeswahlleiter Bruno Küpper wurden folgende Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag zugelassen (in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel):

  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  3. DIE LINKE (DIE LINKE)
  4. Alternative für Deutschland (AfD)
  5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
  6. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  7. Freie Demokratische Partei (FDP)
  8. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  9. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  10. Bündnis Grundeinkommen (BGE)
  11. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  12. Deutsche Mitte (DM)
  13. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  14. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  15. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

Für die Partei „FREIE WÄHLER“ wurden frist- und formgerecht zwei Landeslisten eingereicht - eine vom alten Vorstand am 30. Mai 2017 sowie eine weitere von dem danach neu gewählten Vorstand am 11. Juli 2017. Die zuerst eingereichte Liste wurde durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung ihrer Vertrauenspersonen jedoch am 24. Juli 2017 zurückgenommen. Damit musste der Landeswahlausschuss nur über eine Landesliste der FREIEN WÄHLER entscheiden.

Bei seinen einzeln gefällten Entscheidungen musste der Landeswahlausschuss bei der Landesliste der FREIEN WÄHLER und der Landesliste der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) jeweils einen Kandidaten streichen, weil bei beiden die gesetzlich geforderten Unterlagen nicht vorlagen.

Gegen die heutigen Entscheidungen des Landeswahlausschusses können bis zum 31. Juli 2017 Beschwerden an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden, der darüber spätestens am 3. August 2017 befinden wird.

Heute entschieden ebenfalls die zehn Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Vorschläge für die Direktkandidaten in ihren Wahlkreisen. Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse können ebenfalls bis zum 31. Juli 2017 an den Landeswahlausschuss erhoben werden, der - im Falle des Eingangs von Beschwerden - am 2. August 2017 darüber befinden wird.

Der Landeswahlleiter wird alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber für die Bundestagswahl am 7. August 2017 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlichen.

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Bettina Cain