Stand der Wahlbeteiligung um 14.00 Uhr

- Erschienen am 28.09.2008 - Pressemitteilung 13/2008

Seit Öffnung der Wahllokale um 8.00 Uhr haben bis 14.00 Uhr von den rund 2,14 Millionen Wahlberechtigten (Brandenburger und EU-Bürger) 27 Prozent ihre Stimme abgegeben (ohne Briefwähler). Gewählt werden die Kreistage der Landkreise, die Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien und kreisangehörigen Städte und die Gemeindevertretungen in den kreisangehörigen Gemeinden. Außerdem finden in 270 Städten und Gemeinden Bürgermeisterwahlen und in 1.617 Ortsteilen Ortsbeirats- bzw. Ortsvorsteherwahlen statt.

Bei den vorangegangenen Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003 hatten um 14.00 Uhr rund 25 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Damit liegt die Beteiligung an den Kommunalwahlen 2008 um 2 Prozent über der zu den Kommunalwahlen 2003.

Die höchste Wahlbeteiligung hat bisher der Landkreis Dahme-Spreewald mit 32,2 Prozent gemeldet, die niedrigste Wahlbeteiligung meldete die kreisfreie Stadt Cottbus mit 19,3 Prozent.

Wahlbeteiligung nach Wahlgebieten 

Wahlgebiet

Wahlbeteiligung um 14.00 Uhr

in Prozent

Brandenburg an der Havel

25,1

Cottbus

19,3

Frankfurt (Oder)

22,0

Potsdam

29,6

Barnim

26,4

Dahme-Spreewald

32,2

Elbe-Elster

28,0

Havelland

22,7

Märkisch-Oderland

27,5

Oberhavel

25,0

Oberspreewald-Lausitz

27,1

Oder-Spree

27,2

Ostprignitz-Ruppin

27,7

Potsdam-Mittelmark

31,3

Prignitz

27,5

Spree-Neiße

26,0

Teltow-Fläming

26,4

Uckermark

28,1

 

Der Landeswahlleiter ruft alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, die bisher noch nicht gewählt haben, auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahllokale sind noch bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wer am Wahltag plötzlich erkrankt ist und nicht selbst ins Wahllokal gehen kann, kann noch von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Dazu muss er eine Person seines Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, die für ihn Briefwahlunterlagen bis 15.00 Uhr von der Gemeinde- oder Stadtbehörde abholen kann. Der Wahlbrief muss dann bis 18.00 Uhr an der darauf angegebenen Adresse abgegeben werden.

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