Volksbegehren gegen die Kreisreform: Halbzeitbilanz mit Rekordbeteiligung

- Erschienen am 29.11.2017 - Pressemitteilung 16/2017

Potsdam – Innerhalb von drei Monaten haben bereits 56.114 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ durch ihre Eintragung unterstützt, teilte Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper zur Halbzeit des Volksbegehrens heute in Potsdam mit. „Bei der Erhebung der Halbzeitbilanz haben wir festgestellt, dass die Beteiligung nach dem 1. November 2017 deutlich abgenommen hat. An diesem Tag haben Ministerpräsident Dietmar Woidke und der stellvertretende Ministerpräsident, Finanzminister Christian Görke, erklärt, dass die Verwaltungsstrukturreform für das Land Brandenburg nicht mehr in der bisher geplanten Form durchgeführt werden soll.“

Zur Halbzeit stellt sich die Beteiligung regional wie folgt dar:

  Anzahl der Eintragungen aus
(Stand: 28. November 2017)
Abstimmungs-beteiligung  in %
Eintragungs-listen Eintragungs-scheinen Insg. (Eintragungsberechtigte Stand 31.12.2015)
Kreisfreie Städte    
Brandenburg an der Havel 3.916 367 4.283 7,04
Cottbus 5.194 1.419 6.613 7,92
Frankfurt (Oder) 1.716 354 2.070 4,36
Potsdam 261 164 425 0,32
     
Landkreise    
Barnim 2.151 501 2.652 1,79
Dahme-Spreewald 1.217 236 1.453 1,06
Elbe-Elster 3.314 942 4.256 4,69
Havelland 2.378 515 2.893 2,21
Märkisch-Oderland 650 144 794 0,49
Oberhavel 825 266 1.091 0,63
Oberspreewald-Lausitz 2.058 985 3.043 3,14
Oder-Spree 3.454 356 3.810 2,53
Ostprignitz-Ruppin 2.729 2.619 5.348 6,32
Potsdam-Mittelmark 1.158 312 1.470 0,85
Prignitz 3.791 1.409 5.200 7,78
Spree-Neiße 3.384 977 4.361 4,31
Teltow-Fläming 1.386 233 1.619 1,19
Uckermark 3.228 1.505 4.733 4,59
Land Brandenburg 42.810 13.304 56.114 2,7

Zum Vergleich: Bei dem 2012 durchgeführten Volksbegehren gegen ein Nachtflugverbot am Flughafen BER, das mit über 106.000 gültigen Eintragungen das bisher erfolgreichste Volksbegehren war, lag die Beteiligung zur Halbzeit mit insgesamt 40.167 Eintragungen bei 1,89 Prozent.

In folgenden kreisangehörigen Städten und Gemeinden liegt die Beteiligung mit über 1.000 Eintragungen am höchsten:

Gemeinde/Landkreis
Eintragungen
Neuruppin (OPR) 1.717
Perleberg (PR) 1.551
Prenzlau (UM) 1.536
Wittenberge (PR) 1.118
Rathenow (HVL) 1.074
Forst/Lausitz (SPN) 1.041

Das Volksbegehren startete am 29. August 2017 und endet am 28. Februar 2018. Eintragungsberechtigt sind rund 2,08 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr. Für den Erfolg eines Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.

Von den 200 Abstimmungsbehörden wurden rund 490 Eintragungsstellen für das Volksbegehren eingerichtet.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Eintragungsfrist am 28. Februar 2018 erfolgt die Zusammentragung der Ergebnisse aus den örtlichen Abstimmungsbehörden durch die Kreisabstimmungsleiter und den Landesabstimmungsleiter. Der Landesabstimmungsausschuss wird im März 2018 in öffentlicher Sitzung das Landesergebnis feststellen und dieses mit dem Prüfbericht der Präsidentin des Landtages zuleiten. War das Volksbegehren mit über 80.000 gültigen Eintragungen erfolgreich, muss sich der Landtag innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses erneut mit der Vorlage befassen. Lehnt der Landtag die Vorlage erneut ab, muss innerhalb von weiteren drei Monaten im Rahmen eines Volksentscheides von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern darüber und über einen eventuellen Alternativvorschlag des Landtages entschieden werden.