Wahlvorschläge zur Europawahl 2004

Landeswahlleiter Kirmße weist auf Ende der Einreichungsfristen hin

- Erschienen am 30.03.2004 - Pressemitteilung 05/2004

Parteien oder andere politische Vereinigungen, die sich an der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 2004 beteiligen wollen, müssen dafür Listen mit ihren Wahlbewerbern beim Landeswahlleiter eines Bundeslandes (Liste für einzelne Bundesländer) oder beim Bundeswahlleiter (Gemeinsame Liste für alle Bundesländer) einreichen. Landeswahlleiter Peter Kirmße erinnert daran, dass die Fristen für die Einreichung dieser Listen demnächst ablaufen.

Die Gemeinsame Liste für alle Bundesländer muss bis zum 6. April 2004, 18.00 Uhr beim Bundeswahlleiter, die Liste für das Land Brandenburg bis zum 8. April 2004, 18.00 Uhr beim Landeswahlleiter schriftlich eingereicht werden.

In öffentlichen Sitzungen werden der Bundeswahlausschuss und der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Listen für alle Länder bzw. für ein einzelnes Bundesland entscheiden. Termin der Sitzungen ist der 16. April 2004.

Der Landeswahlausschuss für das Land Brandenburg wird am

16. April 2004, 10.00 Uhr, im
Ministerium des Innern, Haus N, Raum 236 (Aula)
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13,
14467 Potsdam,

über die Zulassung der im Land Brandenburg eingereichten Listenwahlvorschläge entscheiden.

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