19 Landeslisten auf Stimmzettel zur Bundestagswahl
Landeswahlausschuss entschied heute über Zulassung
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam - Der Landeswahlausschuss entschied am heutigen Freitag über die Zulassung der eingereichten Listenwahlvorschläge von insgesamt 19 Parteien. Nach Prüfung aller Unterlagen durch den Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiter Bruno Küpper wurden folgende Landeslisten für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag zugelassen. Sie sind in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel angegeben:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- Partei der Humanisten (Die Humanisten)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer)
- UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE)
- Volt Deutschland (Volt)
Bei seinen einzeln gefällten Entscheidungen musste der Landeswahlausschuss bei der Landesliste der „Tierschutzpartei“ eine Kandidatin sowie bei der Landesliste der Partei „Die PARTEI“ zwei Kandidaten streichen, weil bei ihnen die gesetzlich geforderten Unterlagen nicht vorlagen.
Gegen die heutigen Entscheidungen des Landeswahlausschusses können bis zum 2. August 2021 Beschwerden an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden, der darüber spätestens am 5. August 2021 befinden wird.
Heute entschieden ebenfalls die zehn Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Vorschläge für die Direktkandidierenden in ihren Wahlkreisen. Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse können ebenfalls bis zum 2. August 2021 an den Landeswahlausschuss erhoben werden, der dann am 5. August 2021 über diese beschließen wird.