Briefwahl

- Erschienen am 30.08.2024 - Presemitteilung 25/2024

Potsdam – „Wer an der Landtagswahl am 22. September nicht vor Ort im Wahllokal teilnehmen kann, sollte bald seinen Wahlschein beantragen,“ empfiehlt der Landeswahlleiter Josef Nußbaum.

Der Antrag dazu kann direkt in der Wahlbehörde, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Online ist die Antragsstellung ebenfalls bei vielen Wahlbehörden möglich. Auch kann der Wahlscheinantrag genutzt werden, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.

Wer bis zum 1. September 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unbedingt bei seiner oder ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung melden und überprüfen lassen, ob er oder sie im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages versendet. Diese enthalten einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlschein mit der „Versicherung an Eides statt“ sowie einen roten Wahlbriefumschlag.

Der ausgefüllte Stimmzettel muss in den Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt werden. In den roten Wahlbriefumschlag wird dann der Stimmzettelumschlag sowie die ausgefüllte „Versicherung an Eides statt“ gesteckt. Der zugeklebte rote Wahlbrief muss anschließend bei der Deutschen Post oder bei der auf dem Umschlag abgedruckten Adresse abgegeben werden. Dies muss so frühzeitig erfolgen, dass der Wahlbrief spätestens am 22. September 2024 um 18 Uhr der Wahlbehörde vorliegt.

Abbinder

Ident-Nr
25/2024
Datum
30.08.2024
Rubrik
Landtagswahl 2024
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