Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet

- Erschienen am 31.07.2024 - Presemitteilung 21/2024

Potsdam – Nur noch bis zum 5. August, 18 Uhr, können Parteien, politische Vereinigungen sowie Einzelbewerbende Wahlvorschläge für die Landtagswahl am 22. September 2024 einreichen. Dabei müssen die Kreiswahlvorschläge (Wahlkreiskandidierende) der Kreiswahlleiterin bzw. dem Kreiswahlleiter und die Landeslisten dem Landeswahlleiter schriftlich im Original übermittelt werden.

Neben dem Kreiswahlvorschlag bzw. der Landesliste sind die Zustimmungserklärungen der Bewerbenden, die Bescheinigungen der Wählbarkeit, bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung der Bewerbenden sowie die Versicherung an Eides statt einzureichen.

Wahlvorschlagsträger, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind, müssen zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen noch 100 gültige Unterstützungsunterschriften bei Kreiswahlvorschlägen und 2.000 gültige Unterstützungsunterschriften für Landeslisten einreichen.

Über die Zulassung der Landeslisten und der darauf aufgeführten Kandidierenden zur Landtagswahl wird der Landeswahlausschuss am darauffolgenden Freitag, den

9. August 2024, Beginn 10.30 Uhr

im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg

Haus N/Raum 236 (Aula)

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam

in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Auch die 44 Kreiswahlausschüsse kommen bis spätestens 9. August 2024 zusammen, um über die Zulassung der jeweiligen Kreiswahlvorschläge (Wahlkreiskandidierende) zu befinden.