Das vorgegebene Verfahren der Volksgesetzgebung ist ein mehrstufiges Verfahren, das Schritt für Schritt gegangen werden muss. Es verläuft über einen längeren Zeitraum und lässt damit den Initiatoren und dem Landtag hinreichend Zeit und Raum für ihre aufeinander bezogenen Entscheidungen. Außerdem hat es den Vorteil, dass es die Initiatoren und das Parlament immer wieder dazu zwingt, miteinander um eine Lösung zu ringen, die beiden Seiten gerecht wird. Damit wirkt es einer möglichen Konfrontation und Polarisierung entgegen.