Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Inhaltsübersicht

Wahltermin

Das Grundgesetz (Artikel 39 Absatz 1) gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der jeweils laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit den Hauptferienzeiten kollidieren.

Die Wahl zum aktuellen Deutschen Bundestag fand am 26. September 2021 statt.

Das Grundgesetz (Artikel 39 Absatz 1) gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der jeweils laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit den Hauptferienzeiten kollidieren.

Die Wahl zum aktuellen Deutschen Bundestag fand am 26. September 2021 statt.

Wahlkreiseinteilung

Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag ist in Anlage 2 zu Artikel 1 des Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1409) beschrieben. Sie ist am 30. Juni 2020 in Kraft getreten. Auf das Land Brandenburg entfallen zehn Bundestagswahlkreise. Dabei handelt es sich um die Wahlkreise 56 bis 65.

Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag ist in Anlage 2 zu Artikel 1 des Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1409) beschrieben. Sie ist am 30. Juni 2020 in Kraft getreten. Auf das Land Brandenburg entfallen zehn Bundestagswahlkreise. Dabei handelt es sich um die Wahlkreise 56 bis 65.