Potsdam – „Politische Vereinigungen, die als Partei bei den bevorstehenden Kommunalwahlen im Land Brandenburg antreten wollen, müssen bis zum 20. März 2024, 18 Uhr, ihre Beteiligung schriftlich beim Landeswahlleiter anzeigen.“ erläuterte heute der Landeswahlleiter, Dr. Herbert Trimbach, in ...