Wahlberechtigte, die am Tage der Bundestagswahl, am 18. September 2005 nicht in ihrem Wahllokal wählen können, weil sie sich während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde, zu dem auch Urlaubsreisen gehören, außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten, aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohe...