Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme zu den Wahlen, am 19. September 2004, bereits im Vorfeld per Briefwahl abzugeben.
Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte m...